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Wirksamkeit von Sprachalarmanlagen (SAA)

Sprachalarmanlagen dienen im Fall einer Brandalarmierung zur Übertragung von Anweisungen an Besucher und Bedienstete. Die Wirksamkeit ist eng verknüpft mit der Sprachverständlichkeit der SAA. Die Sprachverständlichkeit ist ein wichtiges Planungskriterium und wird spätestens zur Inbetriebsetzung messtechnisch erfasst. Dieses Planungsziel zu erreichen muss nicht grundsätzlich eine technische und wirtschaftliche Herausforderung darstellen.

Sprachalarmanlagen werden zumeist dort ausgeführt, wo eine entsprechende Verordnung unter bestimmten Randbedingungen dies erfordert oder auch die Risikoanalyse zur brandschutztechnischen Gesamtbetrachtung eine Notwendigkeit zum Einsatz einer Sprachalarmanlage ergibt. So sind Sprachalarmanlagen oft in Versammlungsstätten, Verkaufsstätten, Schulgebäuden, Hotels, Flughäfen, Bahnhöfen und Verwaltungsgebäuden vorzufinden. Die bei Sprachalarmanlagen zur Übertragung eingesetzten Lautsprecher müssen gemäß DIN VDE 0833-4 Festlegungen für Anlagen zur Sprachalarmierung im Brandfall nach DIN EN 54-24 zertifiziert sein.

Für die meisten Beschallungsaufgaben stellt diese Voraussetzung keine Einschränkung mehr dar, weil für annähernd jede typische Raumsituation die dazu passenden Lautsprecher von den Herstellern zertifiziert wurden. Dies suggeriert also schon, dass es nicht einen Standardlautsprecher gibt, um sämtliche Beschallungsaufgaben zu lösen, sondern eine auf verschiedene Randbedingungen zugeschnittene Beschallungslösung geplant und später ausgeführt werden muss. Diese verschiedenen Randbedingungen werden vorwiegend durch die Dimension der zu beschallenden Räume, durch die im jeweiligen Raum vorherrschenden akustischen Bedingungen, durch die zu erwartenden Störgeräusche und durch die geometrischen und strukturellen Gegebenheiten im jeweiligen Raum definiert.

An dieser Stelle mögen die architektonischen Anforderungen ebenfalls unter den Randbedingungen der geometrischen und strukturellen Gegebenheiten einsortiert werden. Praktisch betrachtet heißt dies also, dass die Lautsprecher oftmals nicht an die eigentlich akustisch optimalen Positionen gebracht werden können, da diese unter Umständen architektonisch nicht akzeptabel sind oder die statischen Bedingungen eine Montage von Lautsprechern nicht ermöglichen. Gemeinsam mit den raumakustischen Randbedingungen, die als Nachhallzeit definiert werden können, und den zu erwartenden Störgeräuschen ergibt sich sodann die eigentliche Aufgabenstellung.

Dabei ist es also erforderlich, planerisch festzulegen, welche Lautsprecher mit welchem Funktionsprinzip und welcher Wirkungsweise wo positioniert und ausgerichtet werden. Auch die elektroakustische Ansteuerung und die Einspeisung mit mehreren Stromkreisen (z.B. bei der Forderung der Sicherheitsstufe II) sind dabei zu berücksichtigen. In der DIN 14675 Brandmeldeanlagen – Teil 1: Aufbau und Betrieb ist in der Phase der Planung die Festlegung des Wirkungsumfangs auf der Basis identifizierbarer Risiken und bekannter Randbedingungen vorzunehmen. Ebenso ist definiert, dass die planerischen Anforderungen nach DIN VDE 0833-4 erfüllt werden müssen. Demnach ist die Planung der SAA mit besonderem Fokus auf deren Wirksamkeit unter Berücksichtigung aller Randbedingungen vom zertifizierten Fachplaner aufzustellen.

Tipp: Bilden Sie sich bei der TÜV SÜD Akademie weiter und erhalten Sie das Zertifikat "Verantwortliche Person für Sprachalarmanlagen nach DIN 14675 und nach DIN EN 16763".

Quelle (36)

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