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Die Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (VV TB) in den Ländern – eine aktuelle Übersicht

Zusammen mit der Musterbauordnung (MBO) liefert die Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) ein Regelwerk für die Bauplanung und -ausführung. Diese technischen Baubestimmungen haben die Funktion, die allgemeinen Anforderungen der Muster- bzw. Landesbauordnungen zu konkretisieren und näher zu bestimmen.

Relevanz für den Brandschutz

Teil A der MVV TB beschäftigt sich mit den Grundanforderungen an Bauwerke nach der Bauproduktenverordnung – Unterpunkt A2 ist dem Brandschutz gewidmet. Damit ist diese Vorschrift relevant für bautechnische Belange des Brandschutzes in Gebäuden.

Anpassung an die Landesbauordnung

Die Regeln der MVV TB werden vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) veröffentlicht und dienen als Vorlage für daraus abgeleitete Vorschriften in den Bundesländern. Die 16 Landesbauordnungen in Deutschland übernehmen die Mustervorschriften jedoch nicht durchweg pauschal, sondern passen diese in den meisten Fällen an das Landesrecht an oder haben eigene Vorschriften, die sich an den Mustern orientieren.

Die neue MVV TB 2021

Im Januar 2022 hat das DIBt im Einvernehmen mit den Ländern die aktuelle Fassung 2021/1 der MVV TB veröffentlicht. Dieser Schritt setzte ein Verfahren in Gang, bei dem die Bundesländer die Möglichkeit einer Umsetzung ins jeweilige Landesrecht nutzen können.

Ihre Umsetzung in den Ländern

Im September 2022 ergab sich folgender Stand der Umsetzung der MBB TB 2021/1 in den Bundesländern:

In Baden-Württemberg gilt derzeit noch die der MVV TB 2017/1 angelehnte Verwaltungsvorschrift des Umweltministeriums und des Wirtschaftsministeriums über Technische Baubestimmungen (VwV TB).

Sachsen hat seine Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Regionalentwicklung zur Geltung der Technischen Baubestimmungen (VwV TB) noch an der MVV TB 2019/1 ausgerichtet – ebenso Thüringen mit der Verwaltungsvorschrift des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft zur Einführung Technischer Baubestimmungen (ThürVVTB).

Hessen lehnt die Hessische Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (H-VV TB) an die MVV TB 2020/1 an.

Alle anderen Bundesländer folgen in ihren Landesvorschriften bereits der MVV TB 2021/1. Konkret wird sie in folgenden Länderverordnungen umgesetzt:

Bayern

Vollzug des Art. 81a Abs. 1 Satz 1 der Bayerischen Bauordnung (BayBO); Bayerische Technische Baubestimmungen (BayTB) Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr

Berlin

Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (VV TB Bln)

Brandenburg

Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (VV TB)

Bremen

Neufassung der Bremischen Klarstellungen und Abweichungen von der Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen des Deutschen Instituts für Bautechnik

Hamburg

Erlass der Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (VV TB)

Hessen

Hessische Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (H-VV TB) (Umsetzung der Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen)

Mecklenburg-Vorpommern

Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen M-V (VV TB M-V), Erlass des Ministeriums für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung

Niedersachsen

Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (VV TB)

Nordrhein-Westfalen

Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen NRW (VV TB NRW); Runderlass des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung

Rheinland-Pfalz

Bekanntmachung von Technischen Baubestimmungen (VV-TB) – Verwaltungsvorschrift des Ministeriums der Finanzen

Saarland

Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (VVTB); Erlass des Ministeriums für Inneres, Bauen und Sport zur Änderung der Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB)

Sachsen-Anhalt

Verwaltungsvorschrift zur Einführung Technischer Baubestimmungen (VV TB)

Schleswig-Holstein

Verwaltungsvorschrift – Technische Baubestimmungen SH – (VV TB SH); Erlass des Ministeriums für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport

Diese Angaben stützen sich auf eine Untersuchung des DIBt vom 20. September 2022.

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