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Umsetzungsstand der MVV TB in Hessen und Nordrhein-Westfalen

Die Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) wird derzeit in allen 16 Bundesländern in Landesrecht umgesetzt. Die Länder führen i.d.R. eine eigene Fassung der VV TB ein.

Zu den Ländern, die die entsprechenden Regelungen bereits eingeführt haben – mit unterschiedlich ausgeprägten Abweichungen vom Muster – gehören Nordrhein-Westfalen und Hessen.

Nordrhein-Westfalen (VV TB NRW)

Die Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen NRW (VV TB NRW) in Nordrhein-Westfalen trat ab dem 02.01.2019 in Kraft tritt. Dies wurde mit dem Runderlass im Ministerialblatt (MBl. NRW.) Ausgabe 2018 Nr. 32 vom 28.12.2018 erlassen.

Die aktuelle Musterfassung wurde für die VV TB NRW landesspezifisch abgeändert und zusätzlich inhaltlich angepasst. Eine Darstellung der Änderungen erfolgte nicht. Die Sonderbauvorschriften sowie die Anforderungen an Garagen wurden nicht als Technische Baubestimmung unter Abschnitt 2.2.2 VV TB NRW mit eingeführt. In diesem Zusammenhang wird nur auf die weitere Gültigkeit der Sonderbauverordnung NRW (SBauVO) hingewiesen, welche diese Regelungen enthält. Auch die beispielhafte Auflistung von allgemein anerkannten Regeln der Technik unter Abschnitt D 2.1 VV TB NRW wurde nicht aus der Musterfassung übernommen, ebenso wenig wie die Anforderungen an Feststellanlagen (Anhang 7). Dieser Anhang ist schon im Entwurf der MVV TB – Ausgabe 2019 – nicht mehr enthalten. Alle weiteren Anhänge entsprechen denen der MVV TB.

VV TB NRW im Volltext:
Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen NRW (VV TB NRW)

Hessen (H-VV TB)

In Hessen ist die Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (H-VV TB) zum 7. Juli 2018 mit dem Erlass vom 13. Juni 2018 zusammen mit der angepassten Hessischen Bauordnung (HBO) in Kraft getreten. Die H-VV TB wird formal als Anlage zu dem oben genannten Erlass eingeführt. Die Änderungen in der H-VV TB gegenüber der Musterfassung beschränken sich hauptsächlich auf die landesspezifisch notwendigen Anpassungen. In einzelnen Fällen wurden kleinere inhaltliche Änderungen vorgenommen. Im Dokument werden die Anpassungen fettgedruckt bzw. durchgestrichen dargestellt. Diese wurden zudem in einem separaten Dokument zusammengefasst ("Anpassungen der H-VV TB zur MVV TB"). Eine Besonderheit der hessischen Variante ist die Ergänzung der 13 Anhänge aus dem Muster um 15 weitere Anhänge. Dabei handelt es sich um die Richtlinien und Sonderbauverordnungen, auf die in den anderen Ländern bisher nur als sogenannte "externe" Technische Baubestimmungen Bezug genommen wird. Sofern die in der H-VV TB bekannt gemachten bzw. in Bezug genommenen Vorschriften, Richtlinien etc. nicht als Anhänge (Anhang 1 – 28) direkt beigefügt sind, können diese entsprechend dem Bezugsquellennachweis (Seite 507 ff. der H-VV TB) bezogen werden. Dies gilt beispielsweise für die Feuerungsverordnung.

H-VV TB im Volltext:
Hessische Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (H-VV TB)

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