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Umsetzungsstand der MVV TB in Bremen und Hamburg

Die Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) wird derzeit in allen 16 Bundesländern in Landesrecht umgesetzt. Die Länder führen i.d.R. eine eigene Fassung der VV TB ein. Zu den Ländern, die die entsprechenden Regelungen bereits eingeführt haben – mit unterschiedlich ausgeprägten Abweichungen vom Muster – gehören Bremen und Hamburg.

Bremen (BremVVTB)

Das bremische Ministerium Umwelt, Bau und Verkehr hat am 14.09.2018 bekanntgegeben, dass die Bremische Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (BremVVTB) vom 10. September 2018 mit Wirkung zum 01.10.2018 in Kraft tritt. Bremen veröffentlicht diesbezüglich jedoch kein eigenes Dokument, sondern verweist zunächst auf die Musterfassung (MVV TB). Das Muster wird jedoch durch eine siebenseitige Anlage (veröffentlicht über das Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen 2018 Nr. 220, verkündet am 14. September 2018) an das Landesrecht angepasst. Da es also kein eigenes Dokument gibt, muss in der Praxis in Bremen stets bei Anwendung der MVV TB die Anlage mit beachtet werden.

Weitere Informationen des Landes Bremen / Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr: Rechtsgrundlagen zum Thema Planen und Bauen

VV TB Hamburg

Hamburg hat einen besonderen Weg der Veröffent­lichung der VV TB gewählt. Es wurde die Musterfassung veröffentlicht, dieser jedoch ein 13-seitiges Deckblatt ("Änderungen und Ergänzungen der Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen in der Freien und Hansestadt Hamburg") vorangestellt, aus dem sich die landesspezifischen Änderungen ergeben. Neben der Übersetzung der MBO-Paragrafen aus dem Musterdokument in die Hamburgische Bauordnung wurden einige Änderungen an den Teilen A und B der MVV TB definiert. Die Änderungen werden in der mitveröffentlichten MVV TB mit kleinen Kästchen am Rand mit Hinweis auf das Hamburger Deckblatt kenntlich gemacht. Die Anhänge 1–13 wurden unverändert mitveröffentlicht.

Weitere Informationen der Stadt Hamburg / Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen: Technische Baubestimmungen

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