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Umsetzungsstand der MVV TB in Berlin und Brandenburg

Die Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) wird derzeit in allen 16 Bundesländern in Landesrecht umgesetzt. Die Länder führen i.d.R. eine eigene Fassung der VV TB ein. Zu den Ländern, die die entsprechenden Regelungen bereits eingeführt haben – mit unterschiedlich ausgeprägten Abweichungen vom Muster – gehören Berlin und Brandenburg.

Berlin (VV TB BIn)

Im Bundesland Berlin wurden nur geringfügige Änderungen an der MVV TB vorgenommen. Auch sie beziehen sich im Wesentlichen auf die Querverweise zur Landesbauordnung. Zudem sind geringe Änderungen in Bezug auf die Technischen Regeln zur Planung, Bemessung und Ausführung erfolgt. Auch die Berliner Fassung enthält nicht die Anhänge 1–13; dafür ist die MVV TB heranzuziehen. Stattdessen wurden zwei individuelle Anhänge hinzugefügt (Sicherheitstreppenräume und Wohnformen-Richtlinie), die als Technische Baubestimmungen zu beachten sind. Die Änderungen sind fett gedruckt in der VV TB Berlin kenntlich gemacht.

Weitere Informationen zur Verwaltungsvorschrift und den Änderungen der VV TB Bln:
Stadtentwicklung Berlin

Brandenburg (VV TB Brandenburg)

Mit der Bekanntmachung des Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung Brandenburg vom 17. Oktober 2018 ist zum 08. November 2018 auch im Bundesland Brandenburg die Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (VV TB) in Kraft getreten. Über das Amtsblatt wurde die Musterfassung der VV TB als zu beachtende brandenburgische Fassung veröffentlicht ohne Änderungen am Dokument vorzunehmen. Die Verweise auf die Musterbauordnung sind durch den "Nutzer" auf die Brandenburgische Bauordnung zu übertragen. Im Amtsblatt werden ansonsten die in Brandenburg für den Bereich Brandschutz zu beachtenden Planungs-, Bemessungs- und Anwendungsregeln aufgeführt und für den Schallschutz ergänzende Anlagen zur DIN-Reihe 4109 definiert. Ansonsten erfolgen keine Änderungen gegenüber der Musterfassung.

Weitere Informationen: Land Brandenburg / Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung:
Informationen zu technischen Bestimmungen

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