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Sprachdurchsagen retten Leben

Bei der Selbstrettung bringen sich Menschen, die über Sprachdurchsagen geleitet werden, schneller in Sicherheit. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass rechtliche Normen neben den technischen auch die akustischen Vorgaben regeln. Der Beitrag erläutert aktuelle Normen und nennt darüber hinaus weitere Neuerungen im Bereich der elektroakustischen Anlagen.

Jede Sekunde zählt im Brandfall, denn Feuer und Rauch können sich rasend schnell ausbreiten. Akustische Signalgeber alarmieren Personen zwar effizient, aber die Frage, wo und für wen eine akute Gefahr besteht, beantwortet ein Warnton allein nicht. Es bleibt das Risiko, dass Menschen die Alarmsignale nicht oder nur verzögert beachten oder falsch interpretieren.

Sprachdurchsagen dagegen wecken Aufmerksamkeit und vermitteln gleichzeitig klare Botschaften. Deshalb sind Sprachalarmanlagen heute wichtige Elemente von Sicherheits- und Brandschutzkonzepten sind und werden immer häufiger gefordert. Doch nicht jede Beschallungsanlage eignet sich auch für Alarmierungs- und Evakuierungsaufgaben im Brandfall.

Normen bei elektroakustischen Anlagen:

Die Normung unterscheidet im Bereich der elektroakustischen Anlagen zwischen Sprachalarmanlagen (SAA) und Elektroakustischen Notfallwarnsystemen (ENS). ENS unterliegen der Norm DIN EN 50849 (VDE 0828-1) und verfügen i.d.R. über keine Anbindung an Brandmeldeanlagen (BMA). ENS dürfen aus normativer Sicht nicht zur Räumung oder Evakuierung im Brandfall eingesetzt werden und zwar unabhängig davon, ob eine Anbindung an die BMA besteht oder nicht.

Gedacht sind diese Anlagen, um Durchsagen im Notfall manuell oder automatisch auszulösen – etwa bei einem Störfall. SAA dagegen werden von Brandmeldeanlagen normalerweise direkt angesteuert und lösen deshalb im Brandfall automatisch und dadurch unverzüglich Sprachdurchsagen aus. Gleichzeitig besteht auch die Möglichkeit, dass die Feuerwehr über Live-Durchsagen Anweisungen an Beschäftigte und Besucher erteilen kann.

SAA sind damit wichtiger Bestandteil des Brandschutzkonzeptes, insbesondere bei großen und komplexen oder besonders unübersichtlichen Gebäuden. Ausgeführt werden diese Anlagen nach der Anwendungsnorm DIN VDE 0833-4. Diese Norm wurde zuletzt im Oktober 2014 veröffentlicht und gilt stets in Verbindung mit DIN 14675-1. Im Gegensatz zur DIN EN 50849 (VDE 0828) verlangt die DIN VDE 0833-4 ein hohes Sicherheitsniveau bei der Betriebsbereitschaft der eingesetzten Geräte.

Die eingesetzten Produkte, also z.B. Sprachalarmzentralen, Lautsprecher und Energieversorgungen, müssen der Normenreihe EN 54 entsprechen und von zugelassenen Prüfinstituten zertifiziert sein.

Festlegung der Sicherheitsstufe:

Wo im Gebäude über Sprache alarmiert wird, schreibt das Brandschutzkonzept vor. Auch aus der Gefährdungsbeurteilung des Betreibers können sich Anforderungen hierzu ergeben. Wie ausfallsicher die SAA dabei ausgeführt werden muss, hängt von der Risikobeurteilung des Brandschutzplaners ab. Berücksichtigt werden dabei verschiedene Faktoren, u.a. wie viele Personen sich in dem Gebäude aufhalten, wie lang die Rettungswege sind und wie das Gebäude strukturiert ist. Wird die Sicherheitsstufe 1 gewählt, dann darf bei einem Fehler im Übertragungsweg die Beschallung eines Alarmierungsbereichs ausfallen. In der Regel kommt bei Sprachalarmierungsanlagen aber die Sicherheitsstufe 2 zum Tragen: Hier muss auch bei einem Fehler in einem Verstärker oder Übertragungsweg noch der gesamte Wirkungsbereich beschallt werden können. Lediglich eine geringe Verschlechterung der Sprachverständlichkeit wird toleriert. Objekte mit der Sicherheitsstufe 3 müssen über eine vollredundante Anlage verfügen. Hier werden Ausfälle weder im Übertragungsweg noch in der Zentrale akzeptiert.

Aber auch Themen wie Bauordnungsrecht, Schnittstellen, Akustik von Räumen oder Ersatzstromversorgung und Funktionserhalt spielen eine wichtige Rolle bei der Umsetzung und Gewährleistung des geforderten Sicherheitslevels. Sprachalarmanlagen sollten nur durch Fachfirmen geplant, projektiert und errichtet werden. Eine entsprechende Zertifizierung nach DIN 14675-2 sorgt dabei für das nötige Fachwissen sowie die Marktakzeptanz. Regelmäßige Schulungen helfen Fachplanern und Errichtern darüber hinaus, ihr Wissen in Bezug auf das Bauordnungsrecht, die aktuell gültigen Normen und in Bezug auf Produktentwicklungen auf dem neuesten Stand zu halten.

Quelle (12)

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