BRANDSCHUTZ – FACH­IN­FOR­MA­TIO­NEN FÜR PROFIS

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Sichere Treppenräume in Gebäuden unterhalb der Hochhausgrenze mit Druckbelüftungsanlagen (VDMA Informationsblatt Nr. 10)

Grundsätzlich ist das Konzept „Zwei Rettungswege als Grundprinzip der Personenrettung“ gesetzlich vorgeschrieben. Es gibt jedoch auch Ausnahmen für Neu und Bestandsbauten, in denen kein zweiter Rettungsweg vorhanden ist.

Dieser ist nicht erforderlich, wenn die Rettung über einen sicher erreichbaren Treppenraum möglich ist, in den Feuer und Rauch nicht eindringen können. Solche Treppenräume werden als Sicherheitstreppenräume bezeichnet und können außenliegend oder innenliegend ausgeführt werden.

Die Publikation beschreibt unterschiedliche Lösungsansätze für innenliegende Treppenräume unterhalb der Hochhausgrenze (nach Muster- Hochhaus- Richtlinie) in Neu­ und Bestandsbauten, wenn ausschließlich nur ein Rettungsweg gegeben ist. Dabei werden mögliche Erleichterungen für druckbelüftete Sicherheitstreppenräume unterhalb der Hochhausgrenze sowie mögliche Erleichterungen im Bestand beleuchtet. Zudem wird beschrieben, was in den Brandschutznachweis gehört und was bei Erstprüfung, Wiederholungsprüfung und Wartung zu beachten ist.

Link zum Informationsblatt

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