BRANDSCHUTZ – FACH­IN­FOR­MA­TIO­NEN FÜR PROFIS

Arbeitshilfen

Risikokontrolle durch anlagentechnischen Brandschutz

Brandmeldeanlagen, Feuerlöschanlagen oder Rauch- und Wärmeabzugsanlagen dienen dazu, Brände zu vermeiden und Schäden zu kontrollieren. Aus realen Bränden lassen sich wertvolle Erkenntnisse für künftige Schutzstrategien gewinnen und die Wirksamkeit von Schutzmaßnahmen lässt sich bewerten.

Ausgangspunkt für die im Folgenden dargestellte Wirksamkeitsanalyse ist das Forschungsprojekt „vfdb-Brandschadenstatistik“, in dessen Rahmen eine systematische Datenbasis durch einheitlich erhobene Feuerwehreinsätze bei Gebäudebränden entwickelt wurde. Auf dieser Grundlage lässt sich die Wirksamkeit insbesondere von Brandmeldeanlagen, Feuerlöschanlagen sowie Rauch- und Wärmeabzugsanlagen untersuchen. Die hier vorgestellten Wirksamkeitsnachweise ermöglichen es, typische Brandereignisse und Schadensbilder hinsichtlich des notwendigen Einsatzes von Brandschutzmaßnahmen und des Einflusses der Maßnahmen auf den Brandverlauf zu bewerten. Sie können über die Ingenieurmethoden für quantitative Risikoanalysen im Rahmen der schutzzielorientierten Planung von objektspezifischen Schutzstrategien weiterverwendet werden.

Damit ist es möglich, die Schutzziele wirksam, flexibel und wirtschaftlich zu erreichen. Mit den Nachweisen lässt sich in vertiefender Anwendung die Akzeptanz von Kompensationsmaßnahmen erhöhen, wenn damit Abweichungen vom Baurecht abgesichert und Bauvorhaben flexibler gestaltet oder Änderungen der Gebäudenutzung einfacher genehmigt werden. Solche flexiblen Schutzstrategien – ohne Reduzierung des Schutzniveaus – sind hilfreich, wenn qualifiziertes Personal sowie Bauflächen knapp sind und Engpässe durch gezielte, abgesicherte Kompensationsmaßnahmen ausgeglichen werden müssen. Die statistischen Wirksamkeitsnachweise sind für Feuerwehren, Brandschutzingenieure und -fachplaner, Baubehörden, Versicherungen, Hersteller und Dienstleister von Brandschutztechnik sowie für die Wissenschaft von Interesse.

Untersuchungsergebnisse

Die Wirksamkeit der betrachteten anlagentechnischen Maßnahmen lässt sich in Anlehnung an ihre Zielstellungen und die gewünschte Wirkung anhand verschiedener Schadenskriterien bemessen (siehe Tabelle unten):

  • geschätzter Sachschaden in Euro,
  • Brandausbreitung beim Eintreffen der Einsatzkräfte,
  • Rauchausbreitung beim Eintreffen der Einsatzkräfte,
  • Vorhandensein einer Rauchschichtung,
  • Begehbarkeit von Flucht- und Rettungswegen sowie
  • zur Brandbekämpfung erforderlicher Löschwasserverbrauch.

Aufgrund der geringen Fallzahlen mit Personenschäden werden über dieses Kriterium keine Aussagen getroffen.

Wirksamkeit von Brandmeldeanlagen

In der Tabelle sind die Brandschadenskriterien für die Brandfälle mit der Auslösung einer Brandmeldeanlage (n = 178) aufgeführt sowie die Fälle ohne Anlagentechnik (n = 731) als Referenzszenario. Es wird deutlich, dass bei Bränden mit der Auslösung von Brandmeldeanlagen der geschätzte Sachschaden deutlich geringer ausfällt (in 83 % der Fälle unter 1.000 Euro) als bei denen ohne Anlagentechnik (in 69 % der Fälle unter 1.000 Euro). In 85 % der Fälle mit Auslösung einer Brandmeldeanlage war der Brand beim Eintreffen der Feuerwehr auf einen Gegenstand bzw. ein Gerät begrenzt. Dies traf im Vergleich nur bei 71 % der Brände ohne Anlagentechnik zu. Darüber hinaus zeigt sich bei Bränden ohne Anlagentechnik, dass sich der Rauch zum Eintreffzeitpunkt der Feuerwehr verhältnismäßig stark weiter ausgebreitet hatte, etwa in die Wohnung, den Treppenraum, den Flur oder über mehrere Geschosse. Darüber hinaus sind die Flucht- und Rettungswege zum Eintreffzeitpunkt der Feuerwehr bei Vorhandensein einer Brandmeldeanlage häufiger noch benutzbar (79 %, 156 von 198 Fälle) als bei Bränden ohne Anlagentechnik (58 %).

Brandmeldeanlagen wirken sich zudem auf den Verbrauch von Löschwasser aus. Bei Bränden ohne Anlagentechnik wurden in 20 % der Fälle mehr als 500 Liter eingesetzt, wogegen dies beim Auslösen einer Brandmeldeanlage nur in 6 % der Fälle notwendig war. Zusammengefasst zeigt sich, dass Brandmeldeanlagen nach allen erhobenen Kriterien zu niedrigeren Brandschäden führen.

Wirksamkeit von Feuerlöschanlagen

Neben Brandmeldeanlagen können anhand der Untersuchungsergebnisse auch Feuerlöschanlagen in ihrer Wirksamkeit beurteilt werden. Die Tabelle zeigt das Ergebnis der Auswertung der Brandschadenskriterien bei Bränden mit der Auslösung von Feuerlöschanlagen (n = 12) im Vergleich zum Referenzszenario. Diese Nachweise sind statistisch zwar nicht belastbar. Es zeichnet sich aber ein Trend ab: Bei Einsätzen, bei denen Feuerlöschanlagen vorhanden waren, lag der Sachschaden in keinem Fall über 100.000 Euro. Aufgrund der hohen Wertekonzentration in Objekten mit Feuerlöschanlagen ist davon auszugehen, dass der verhinderte Sachschaden bei Bränden mit Feuerlöschanlagen deutlich höher war als bei Objekten ohne solche Anlagen. Der Brand hat sich in keinem Fall, in dem Feuerlöschanlagen vorhanden waren, auf den gesamten Brandabschnitt ausgedehnt. Demgegenüber hat sich in 32 von 747 Fällen ohne Feuerlöschanlagen der Brand auf mindestens den gesamten Brandabschnitt oder zumindest mehrere Etagen ausgedehnt. In Hinsicht auf die Rauchausbreitung zeigt sich, dass sich zehn von zwölf Bränden mit Feuerlöschanlagen auf eine Wohnung beschränkten. Der Rauch hat sich bei Vorhandensein von Feuerlöschanlagen in 16 % der Fälle über eine Wohnung auf das Geschoss und den Treppenraum ausgebreitet, wogegen bei Brandfällen ohne Anlagentechnik in insgesamt 21 % der Fälle mehrere Geschosse (5 %), der Flur (3 %), der Treppenraum (5 %) oder ein Geschoss betroffen waren (5 %). Die Flucht- und Rettungswege waren zum Eintreffzeitpunkt der Feuerwehr mit 58 % (sieben von zwölf Fällen bei Feuerlöschanlagen und 446 von 774 Fällen ohne Anlagentechnik) gleichermaßen benutzbar.

Der geringere Einsatz von zusätzlichem Löschwasser in neun von elf Fällen mit weniger als 500 Litern in Kombination mit der geringeren Brandausbreitung zeigt, dass sich Feuerlöschanlagen in den untersuchten Fällen positiv auf die Begrenzung der Brandausbreitung und die Unterstützung der wirksamen Löscharbeiten auswirken.

Fazit

Wie die dargestellten Ergebnisse verdeutlichen, verringern sich die Brandschäden durch den Einsatz der untersuchten Maßnahmen deutlich. Dabei sind die Ergebnisse sogar konservativ zu bewerten, da bei den Gebäuden mit diesen Maßnahmen mit einem größeren Schadenspotenzial zu rechnen ist als in den jeweiligen Referenzszenarien ohne diese Maßnahmen. Die Wirkung der untersuchten Brandschutzmaßnahmen liefert eine quantifizierte Grundlage, um den Einfluss auf die Brandverläufe auf der Basis realer Brände bewerten zu können. Im Rahmen einer objektspezifischen Brandschutzplanung durch ein schutzzielorientiertes Konzept kann unter Zuhilfenahme der aus dieser Untersuchung resultierenden Wirksamkeitsnachweise eine quantitative Risikoanalyse mittels Ingenieurmethoden durchgeführt werden.

TIPP: Entdecken Sie zu diesem Thema auch unser Seminar "Anlagentechnischer Brandschutz" oder unsere Seminare aus dem Bereich "Brandschutz in der Planung".

Quelle (43)

Zurück