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Rauchwarnmeldertausch: Was ist zu beachten und welche Chancen bieten sich?

In einigen Bundesländern steht demnächst der Austausch von Rauchwarnmeldern nach zehnjähriger Betriebsdauer an: Eine Chance, die Melderbestände zu modernisieren und neue Servicekonzepte umzusetzen.

Frühzeitige Planung:
Vor einem anstehenden Meldertausch sollten Planer, Errichter und Dienstleister ihre Kunden auf alle Möglichkeiten einer Modernisierung hinweisen und den Meldertausch gemeinsam planen. Alle Erfahrungen sollten berücksichtigt werden: z.B. Wie zufrieden war der Kunde mit dem bestehenden Servicemodell? Konnte die jährliche Inspektion problemlos durchgeführt werden? Wie hoch war die Akzeptanz der Nutzer?

Die Investitionsentscheidung für Rauchwarnmelder eines bestimmten Typs sollte alle relevanten Faktoren berücksichtigen, die innerhalb der zehnjährigen Lebensdauer auftreten: Diese reichen von Anschaffung, Installation, Inspektion und Instandhaltung bis hin zu Datenmanagement, Mieterakzeptanz und möglichen Störungen.

Neue Servicemodelle:
Neue Betriebs- und Servicekonzepte eröffnen auch kleineren oder neuen Marktteilnehmern vielfältige Chancen. Die überarbeitete Anwendungsnorm DIN 14676-1 in Verbindung mit der DIN SPEC 91388 lässt erstmals die normenkonforme Ferninspektion von Rauchwarnmeldern zu. Je nach Bauweise müssen Vor-Ort-Inspektionen in der Wohnung nur noch alle 30 Monate (Bauweise B, Teil-Ferninspektion) oder gar nicht mehr (Bauweise C, komplette Ferninspektion) durchgeführt werden.

Trend Fernauslesung:
Die neu installierten Rauchwarnmelder müssen 10 Jahre lang zuverlässig betrieben werden. Deshalb sollten bereits jetzt absehbare Änderungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen beachtet werden. Dazu zählt die Umsetzung der novellierten EU-Energieeffizienz-Richtlinie (EED). Danach sollen Neubauten ab 2020 mit fernauslesbaren Verbrauchszählern ausgestattet sein, Wohnungen bis 2027. Es ist also bereits abzusehen, dass die Fernablesung in Wohnungen zukünftig einen größeren Stellenwert einnehmen wird als heute.

OMS - ein offener Standard:

Geeignet sind Konzepte, die nach gemeinsam festgelegten, anerkannten Standards wie dem Open Metering System (OMS) arbeiten. Ferninspizierbare Rauchwarnmelder auf OMS-Basis sind interoperabel mit anderen OMS-Geräten. Bereits heute sind sie sowohl für ein Auslesen im „walk-by-Verfahren“ als auch über ein zentral installiertes Gateway vorbereitet. Die Verwendung eines Standards wie OMS ermöglicht eine getrennte Vergabe von Installations- und Instandhaltungsdienstleistungen.

Ablauf des Meldertauschs:

Nach der Planung kann der Meldertausch durchgeführt werden. Die Rauchwarnmelder werden im Rahmen des Innenausbaus (z.B. durch den Elektrofachbetrieb) montiert. Dabei sind keine tiefergehenden Kenntnisse, z.B. zur Ferninspektion, notwendig. Die lebensrettende Warnfunktion steht dann direkt zur Verfügung. Nach Abschluss der Ausbauarbeiten werden die Melder (z.B. durch den Installateur oder Servicedienstleister) für die Ferninspektion konfiguriert. Bei der Demontage der alten und Installation der neuen Melder sollten Renovierungsschäden vermieden werden, da sie hohe und ungeplante Kosten verursachen. Mit Klebepads befestigte Melder lassen sich i.d.R. nicht ohne Schäden entfernen. So ist es hilfreich, wenn die Montageplatten der neuen Melder nicht kleiner sind als die alten. Idealerweise bietet der Hersteller ein Nachfolgegerät an, das die bereits installierte Montageplatte nutzt. Falls nicht, sollte das Nachfolgemodell verschiedene Bohrlochoptionen besitzen, um ein erneutes Bohren zu vermeiden.

Quelle (8)

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