BRANDSCHUTZ – FACH­IN­FOR­MA­TIO­NEN FÜR PROFIS

Verordnungen

Produktnorm für Innentüren DIN EN 14351-2

Die Entwicklungsphase dieser Produktnorm war lang, aber nun ist die DIN EN 14351-2 auf der Zielgeraden. Die Norm beschreibt 20 technische Eigenschaften von Innentüren – von der „normalen“ Zimmertür bis zur Objekttür mit Anforderungen an Schall- und Brandschutz. Im November 2019 soll die Harmonisierung erfolgen, die eine CE-Kennzeichnung von Innentüren ermöglicht.

Was sind Innentüren gemäß Produktnorm?

Während Fenster meistens mit Blend- und Flügelrahmen, Dichtungen und Glas aus einer Hand kommen, wird bei Innentüren oft die Zarge zuerst von einem Unternehmen montiert, später wird dann das Türblatt „eingehängt“, und am Schluss kommt eine dritte Firma und installiert Schließzylinder der Schließanlage. Die Produktnorm gilt aber nur für betriebsfertige Produkte mit den zugehörigen Baubeschlägen, Türschließern, Oberlichtern und Seitenteilen sowie dem Türblatt und der Zarge als wesentliche Komponenten. Türblätter oder Zargen alleine können daher nicht CE-gekennzeichnet werden. Damit stellt sich die Frage, ob und wer dann eine CE-Kennzeichnung machen darf bzw. muss. Hersteller ist derjenige, der alle Komponenten einer Tür herstellt oder anbietet und „in den Verkehr“ bringt.

Entscheidend ist dabei nicht, dass Türblatt und Zarge gemeinsam geliefert werden, sondern dass die Komponenten eindeutig als zusammen gehörige Einheit gekennzeichnet wurden und eine Verwechslung durch u.a. Monteur ausschließen. Dabei kann der Hersteller durch eine genaue Definition einzelner Komponenten einen Austausch oder Einsatz von Komponenten zulassen. In diesem Fall müssen natürlich die Anforderung an die Produktqualität sowie die Art und Weise der Verwendung, Montage, Einstellung etc. vom Hersteller einer CE-gekennzeichneten Tür eindeutig festgelegt sein. Dies ist gerade für die Verwendung von Beschlägen wichtig. Denn ein Hersteller kann mit Bezug auf die deutschen Beschlagnormen, Maße und Toleranzen eine Austauschbarkeit sicherstellen, ohne dass die Eigenschaften des CE-gekennzeichneten Produktes verändert werden.

Innentüren mit Brand- und Rauchschutz

Für Innentüren mit Anforderungen an den Feuerwiderstand und die Rauchdichtheit gilt zu den Anforderungen der EN 14351-2 auch die EN 16034. Ob dies die Koexistenzphase der EN 16034 ändert, ist schwierig einzuschätzen, da diese Entscheidung in der Hand der EU Kommission liegt. Beantragt ist eine gemeinschaftliche Koexistenzphase von EN 16034 mit EN 14351-2 von drei Jahren. Dies war ein Vorschlag der französischen Kollegen, der im Normenausschuss breite Zustimmung gefunden hat. Das ift Rosenheim rechnet damit, dass diesem Vorschlag gefolgt wird.

Quelle (7)

Zurück