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Novelle der Bayerischen Bauordnung soll das Bauen vereinfachen

Mit der Neufassung der Bayerischen Bauordnung soll das Bauen im Freistaat in Zukunft leichter und schneller gehen. Der Ministerrat hat die Novelle am 23. Juni 2020 beschlossen, nun ist der Landtag am Zug.

Einer der Hauptpunkte der Novelle ist die sogenannte Genehmigungsfiktion. Damit sollen Bauvorhaben im Bereich des Wohnungsbaus deutlich schneller genehmigt werden können. Bayerns Bauministerin Kerstin Schreyer erklärt: "Wir machen es Bauherren so leicht wie möglich. Für die meisten geplanten Wohngebäude gilt künftig: Wenn sich die Baugenehmigungsbehörde drei Monate nach dem Einreichen des Bauantrags nicht meldet oder anders entscheidet, gilt der Antrag automatisch als genehmigt. Wir denken beim Bauen vom Menschen her und beschleunigen die Verfahren deswegen massiv."

Mit der Novelle der Bayerischen Bauordnung wird auch das Abstandsflächenrecht deutlich vereinfacht. Die Abstandsflächen werden auf 40 Prozent der Wandhöhe reduziert, in Gewerbe- und Industriegebieten sogar noch weiter. "Damit fahren wir den Flächenverbrauch stark zurück. Mir ist aber wichtig, dass das verträglich ist. Deshalb bleibt ein Mindestmaß von drei Metern. Gemeinden können wie bisher auch größere Abstandsflächen in einer Satzung festlegen", so Ministerin Schreyer.

Darüber hinaus wird das Bauen mit Holz erleichtert. Es kann künftig in allen Gebäudeklassen verwendet werden. Außerdem wird es für Bauherren günstiger. Die neue Bayerische Bauordnung sieht etwa vor, dass die Kommunen die Stellplatzpflicht flexibler regeln können, weil sie zum Beispiel alternative Mobilitätskonzepte berücksichtigen können. Für den Ausbau von Dachgeschossen ist künftig keine Genehmigung mehr nötig. Außerdem soll die Pflicht zum Einbau eines Aufzugs wegfallen, wenn der Aufwand dafür unverhältnismäßig groß wäre.

In der Bayerischen Bauordnung sind das Verfahrensrecht und die Sicherheitsanforderungen an bauliche Anlagen geregelt. Die Bauordnungsnovelle geht zurück auf den Wohnungsgipfel vom 11. September 2019. Sie berücksichtigt wesentliche Ergebnisse einer umfangreichen Abfrage unter den Verbänden des Wohnungsbaus, der Bauwirtschaft und der kommunalen Spitzenverbände sowie einer vom Bayerischen Landtag am 22. Oktober 2019 durchgeführten Expertenanhörung.

Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
www.stmb.bayern.de

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