BRANDSCHUTZ – FACH­IN­FOR­MA­TIO­NEN FÜR PROFIS

Verordnungen

E VDI 3819 Blatt 4 (12-2019) (Entwurf): Brandschutz für Gebäude – Anforderungen an Brandschutzpläne

Die neue Richtlinie des Vereins Deutscher Ingenieure (VDI) 3819 Blatt 4 schlägt einen Standard zur einheitlichen Gestaltung der Brandschutzpläne vor. Dieser soll auch die Lesbarkeit sicherstellen.

Auf der Basis dieser Richtlinie können neben Visualisierungen auch Bestandspläne zum Brandschutz für Gebäude erstellt werden. Die Empfehlungen in der Richtlinie sind unabhängig von der Methode der Planerstellung und können sowohl bei Handskizzen, bei EDV-Zeichentools, als auch bei der Ausgabe von Zeichnungen aus einem BIM-Werkzeug umgesetzt werden.

Die Brandschutzanforderungen an bauliche Anlagen werden i.d.R. textlich in Brandschutzkonzepten oder -nachweisen festgelegt. Dazu gehören auch die Brandschutzvisualisierungspläne zur Verortung und zeichnerischen Umsetzung dieser Anforderungen. Für die fertigen Pläne werden Mindestinhalte und -qualitäten in Leistungsphasen beschrieben, Gestaltungsempfehlungen gegeben und Grundlagen für ordnungsgemäße Planung, Errichtung und sicheren Gebäudebetrieb festgelegt. Die Richtlinie ermöglicht es, durch Farben und Schraffierungen, die jeweils mit den RGB-Werten aufgenommen wurden, die Anforderungen an den Brandschutz einheitlich und detailliert darzustellen. Dies soll vor allem eine differenzierte Darstellung in der Ausführungsplanung und Objektüberwachung erleichtern.

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