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Neue Honorarordnung für Architekten und Ingenieure in Kraft

Das Bundeskabinett hat am 18. September 2020 den Entwurf zur Änderung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure, kurz HOAI, beschlossen. Einer Forderung der Interessensvertretungen auf Seiten der Planer, die Formulierung zur Angemessenheit von Honoraren anzupassen, wurde am 8. Oktober 2020 zugestimmt.

Mit dem Beschluss des von Peter Altmaier vorgelegten Entwurfs setzt die Bundesregierung ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) um. Dieser hatte die verbindlichen Mindest- und Höchsthonorare der HOAI für unvereinbar mit der EU-Dienstleistungsrichtlinie erklärt. Die neue Honorarordnung trage den Vorgaben Rechnung, die der EuGH gemacht hat, so das Bundeswirtschaftsministerium.

Konkret ist vorgesehen, dass die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen künftig frei vereinbart werden können. Die Grundsätze und Maßstäbe der HOAI können von den Vertragsparteien zur Honorarermittlung herangezogen werden und eine Richtschnur bilden. Bezüglich der Honorarhöhe enthält die HOAI Preisspannen als unverbindliche Orientierungswerte. Für den Fall, dass keine wirksame Honorarvereinbarung geschlossen wurde, gilt der sogenannte Basishonorarsatz als vereinbart, dessen Höhe dem bisherigen Mindestsatz entspricht.

Die HOAI beruht auf dem Gesetz zur Regelung von Ingenieur- und Architektenleistungen, das infolge des EuGH-Urteils ebenfalls angepasst werden muss. Einen Gesetzentwurf hat das Bundeskabinett bereits am 15. Juli 2020 beschlossen. Sobald das laufende parlamentarische Verfahren abgeschlossen und das Gesetz in Kraft getreten ist, kann auch die neue Fassung der HOAI in Kraft treten. Nach dem Beschluss des Bundeskabinetts muss noch der Bundesrat der Verordnung zustimmen.

Die Verordnung zur Änderung der HOAI steht auf der Webseite des BMWi als Download zur Verfügung.

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi)
www.bmwi.de

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