Möblierung notwendiger Rettungswege in Schulen
Der gestaltete Lebensraum übt erheblichen Einfluss auf das Wohlbefinden und die Entwicklungs-möglichkeiten des Menschen aus. Moderne Lernumgebungen machen daher differenzierte Angebote.
Auch die Möglichkeiten bestehender Schulgebäude können durch gezielte Möblierung notwendiger Rettungswege ohne Aufgabe des Sicherheitsniveaus erweitert werden.
Die Einrichtung von Lernhäusern und Clustern bei Verzicht auf notwendige Flure ist in bestehenden Gebäuden oft nicht ohne bauliche Veränderungen möglich. So sind die im Bestand häufig großflächig vollverglasten Treppenraumabschlüsse ohne klassifizierten Feuerwiderstand nicht geeignet, bei einer unbeschränkten Möblierung auch des Flurs den Treppenraum durch ihre Pufferwirkung ausreichend lange zu schützen. Ein Neubau dieser Elemente ist jedoch häufig eine bedeutende finanzielle Hürde. Die Idee einer eingeschränkten Nutzung des notwendigen Flurs bei Erhalt des Rettungswegs und der Schutzwirkung für den Treppenraum liegt daher nahe. Zum Erhalt des Sicherheitsniveaus des notwendigen Flurs werden die Schutzziele konkretisiert:
1. Erhalt der lichten Rettungswegbreiten
2. Vermeidung von Unfallgefahren
3. Vermeidung von Verletzungsgefahren
4. Vermeidung einer Brandentwicklung im notwendigen Flur
5. Vermeidung einer Brandentwicklung in den notwendigen Flur
Zu 2.: Unfallgefahren werden grundsätzlich durch die Befestigung des Mobiliars vermieden. Die Anordnung der Möblierung im Raum wird dabei eine möglichst geradlinige Rettungswegführung erlauben. Eine Sicherheitsbeleuchtung kann als Grundausstattung vorausgesetzt werden oder ist mit dem Einbau der Möblierung vorzusehen. Die Wahl der Materialien und der Konstruktion stellt sicher, dass während des Löschangriffs auch bei einer Beanspruchung durch Wärmestrahlung aus einer offenen Brandraumtür die Form erhalten bleibt.
Zu 3.: Wird der Flur in Pausen oder bei einer Räumung als Bewegungsraum beansprucht, trifft der Menschenstrom auf die Kanten und Abschlüsse der Möblierungen. Sie werden ohne freie Ecken vom Rettungsweg abgewandt oder zum Boden geführt.
Zu 4.: Die Ausstattung wird darauf Rücksicht nehmen, dass sie nicht selbst zur Brandentstehung beiträgt. Die dafür notwendige Vermeidung von Zündquellen erfolgt durch Verzicht auf elektrische Installationen oder durch nicht brennbare Bekleidung von Klemmstellen elektrischer Installationen in Möbeln aus brennbaren Materialien.
Zu 5.: Die Türen zu Klassenräumen weisen überwiegend keinen klassifizierten Feuerwiderstand auf und müssen nicht selbstschließend ausgebildet werden. Bei ungestörter Brandentwicklung ist daher mit einer Belastung des Flurs durch Wärmestrahlung zu rechnen. Die Möbel werden daher formstabil aus nicht brennbaren Unterkonstruktionen mit schwer entflammbaren Auflagen hergestellt oder aus Hartholz einer Mindestdicke von 45 mm. Eine wesentliche Grundlage der Materialwahl ist der weitgehende Verzicht auf Kunststoffe, die unabhängig von ihrer Baustoffklasse große Mengen giftiger Rauchgase erzeugen, was die Nutzbarkeit des Rettungswegs frühzeitig und umfassend einschränkt. Die durchgehende Ausführung aus Hartholz ist demgegenüber als vorteilhaft anzusehen, da eine Rauchentwicklung gemäßigt erfolgt und trotz der Einstufung des Materials als normal entflammbar das Verhalten bei Temperaturbeanspruchung gleichmäßig und kontrollierbar bleibt. Die Garderobenschränke werden aus nicht brennbaren Materialien gewählt. Auf betrieblicher Seite wird sichergestellt, dass keine Materialien in den Fluren verbleiben.
Schmale Verfahren wie die beiden letztgenannten bedürfen der Abstimmung im Kreis der öffentlich-rechtlichen Entscheidungsträger. Ihr Ziel ist die Feststellung der Genehmigungsfähigkeit mit besonderem Blick für die Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen. Wenngleich formal nicht geregelt, können sie einen Genehmigungsverzicht wegen Geringfügigkeit ermöglichen, da die fachliche Seite des Verfahrens in sachverständiger Hand verbleibt.
Notwendige Flure in bestehenden Schulen können schrittweise möbliert und so dem pädagogischen Tageslauf als zusätzliches Raumangebot zur Verfügung gestellt werden. Bei projektbezogen treffender Übersetzung der Schutzziele in geeignete Ausrüstungen kann dabei das Sicherheitsniveau des notwendigen Rettungswegs erhalten werden.
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