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ASR A2.2 Maßnahmen gegen Brände – Änderung vom 24.03.2021

In der ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“ wurden redaktionelle Änderungen sowie eine Änderung bzgl. der Unterweisung von Mitarbeitenden im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen vorgenommen.

Wichtig ist auch der integrierte Verweis auf die ASR V3a.2 „Barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten“, in den erstmals ergänzende Anforderungen zur ASR A2.2 aufgenommen sind, wenn Beschäftigte mit Behinderung im Unternehmen tätig sind.

Die erstmalig im November 2012 erschienene ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“ wurde im Mai 2018 in einer Neufassung veröffentlicht. Nun wurden im März 2021 in einzelnen Kapiteln redaktionelle Änderungen vorgenommen:

  • Kapitel 2 Anwendungsbereich
  • Kapitel 5.1 Branderkennung und Alarmierung
  • Kapitel 7.1 Organisatorische Maßnahmen
  • Kapitel 7.3 Brandschutzhelfer

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