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Interpretation von Flucht- und Rettungswegen

Die Auslegung der Flucht- und Rettungswege wird heutzutage extrem missverständlich interpretiert. Die für die Gebäudesicherheit zuständigen Personen (Hausmeister, Fachkraft für Arbeitssicherheit, Brandschutzbeauftragter oder die Feuerwehr) interpretieren die Anforderungen an die Flucht- und Rettungswege mitunter aufgrund der Darstellung in den Flucht- und Rettungsplänen sehr unterschiedlich.

Nicht selten verstehen sie das Dokument in der Weise, dass es erhöhte Anforderungen an das Gebäude oder an einen Bereich (Verkehrsweg) darin stellt. Dann muss vorab darauf hingewiesen werden:

Ein Flucht- und Rettungsplan kann keine baulichen oder materiellen Anforderungen an einen Verkehrsweg festlegen!

Dies bedeutet, dass ein Flucht- und Rettungsplan keinen Brandschutzplan darstellt, aus dem ersichtlich wird, an welche Bereiche (z.B. notwendiger Flur) besondere Anforderungen gestellt werden.

Am Beispiel eines Bürogebäudes wird ersichtlich, dass ein darin grün dargestellter Fluchtweg in einem Flucht- und Rettungsplan nicht automatisch bedeutet, dass der Flur ein besonderer Verkehrsweg (notwendiger Flur) ist. Aufgrund derartiger Fehlinterpretation kommt es dann in der Praxis regelmäßig dazu, dass z.B. Einbauten (Kopierer, Wartebereiche etc.) in Fluren ohne besondere Anforderungen unbegründet bemängelt werden.

Solcher „blinder“ Aktionismus eventuell verbunden mit Unwissenheit, führt oft zu Maßnahmen, die für den Betreiber sehr kostenintensiv werden können. Der schlechte Informationsstand bei vielen Beteiligten rührt daher, dass in den verschiedenen Aus- und Weiterbildungen z.B. zur Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) oder zum Brandschutzbeauftragten diese Thematik oft nur oberflächlich vermittelt wird. Um Missverständnisse oder Fehlinterpretationen zu vermeiden bzw. zu minimieren, besteht z.B. die Möglichkeit, dass der Fluchtweg in einem Flucht- und Rettungsplan nicht bis an die Wand markiert wird, sodass der Verkehrsweg als eine Art Hauptgang interpretiert werden kann. Generell sollten bei der Erstellung eines Flucht- und Rettungsplans alle vorhandenen Unterlagen geprüft werden (Brandschutzkonzept, Baugenehmigung, Stellungnahmen der Feuerwehr etc.) und eventuelle Unklarheiten mit einem Brandschutzsachverständigen oder der Feuerwehr abgestimmt werden.

Buchtipp: Flucht- und Rettungspläne – Anforderungen und praktische Umsetzung Von M.Eng. M. Roszak und Dipl.-Ing. (FH) C. Schmitz

Quelle (21)

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