BRANDSCHUTZ – FACH­IN­FOR­MA­TIO­NEN FÜR PROFIS

Verordnungen

Instandhaltung bei Feuerschutzabschlüssen, Rauchschutzabschlüssen und Feststellanlagen

Feuerschutzabschlüsse müssen nach den "Allgemeinen Sicherheitsvorschriften der Feuerversicherer für Fabriken und gewerbliche Anlagen (ASF)" jederzeit funktionsbereit sein. Dafür ist der Betreiber verantwortlich.

Demgemäß sollen diese Abschlüsse einschließlich ihrer Schließmittel in regelmäßigen Zeitabständen (mind. einmal jährlich) gewartet und geprüft werden. In vielen Einbau- und Wartungsanleitungen der Hersteller sind Wartungsfristen aufgeführt. Auch hier sind Wartungszyklen von einem Jahr üblich. Die in diesen Wartungsanleitungen der Hersteller häufig angegebene Anzahl von 50.000 Zyklen ist wiederum in der Praxis nur schwer zu erfassen.

Die bei der Wartung oder Prüfung festgestellten Mängel an Feuerschutz- und Rauchschutzabschlüssen sind umgehend vom Fachunternehmen zu beseitigen. Die Wartungen werden von Herstellern oder Dienstleistern mit dafür ausgebildeten Personen durchgeführt (befähigte Personen für Brandschutztüren und -tore sowie Fachkräfte für Feststellanlagen). Wartungsarbeiten sind von Sachkundigen durchzuführen. Empfehlenswert ist ein Sachkundenachweis, etwa durch eine Ausbildung und/oder eine Einweisung beim jeweiligen Hersteller. Autorisierungsnachweise, wie sie bei Feststellanlagen gefordert werden, sind bei Feuerschutz- und Rauchschutzabschlüssen derzeit jedoch nicht vorgeschrieben.

Die Anforderungen an Rauchschutztüren und ihre Prüfungen sind in DIN 18095 geregelt. Der Einbau muss fachgerecht erfolgen. Damit Rauchschutztüren dauerhaft dicht bleiben und im Brandfall ihre Funktion sicher erfüllen können, müssen sie regelmäßig gewartet werden (mind. einmal jährlich).

Feststellanlagen müssen ständig betriebsbereit gehalten werden. Sie sind auf Veranlassung vom Betreiber monatlich auf ihre einwandfreie Funktion und jährlich auf das ordnungsgemäße und störungsfreie Zusammenwirken aller Geräte zu prüfen und zu warten. Die Hersteller von Feststellanlagen sind verpflichtet, den Anlagenbetreiber auf die Notwendigkeit dieser Prüfungen hinzuweisen. Die jährliche Überprüfung und Wartung darf nur von einer Fachkraft oder von einer hierfür ausgebildeten Person durchgeführt werden (Fachkraft für Feststellanlagen nach DIN 14677:2011-03).

Die Norm DIN 14677:2011-03 zur Instandhaltung von elektrisch gesteuerten Feststellanlagen für Feuerschutz- und Rauchschutzabschlüsse wurde vom Arbeitsausschuss NA 031-02-01 AA „Brandmelde- und Feueralarmanlagen“ des Normenausschusses Feuerwehrwesen (FNFW) erarbeitet. Der Zweck einer elektrisch gesteuerten Feststellanlage besteht darin, selbstschließende Feuerschutz- und Rauchschutztüren zuverlässig in geöffnetem Zustand festzustellen und im Brandfall zum frühestmöglichen Zeitpunkt auszulösen.

Mit dieser Norm soll die Instandhaltung von Feststellanlagen vereinheitlicht werden. Die Durchführung der Instandhaltungsmaßnahmen nach den Festlegungen dieser Norm stellt sicher, dass Feststellanlagen mit dokumentierter Abnahmeprüfung ihre Betriebsbereitschaft über die gesamte Nutzungsdauer bei bestimmungsgemäßem Gebrauch und Betrieb aufrechterhalten. Bei Feststellanlagen sind dokumentierte Abnahmeprüfungen bauaufsichtlich vorgeschrieben und in der dazugehörigen allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung festgelegt. Der Prüfzyklus für Feststellanlangen soll in einem vierteljährlichen Intervall durchgeführt werden. Die Feststellanlage ist dabei einer vollständigen Prüfung zu unterziehen.

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