BRANDSCHUTZ – FACH­IN­FOR­MA­TIO­NEN FÜR PROFIS

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Haupt-Schutzziele Brandschutz

Bei der Erstellung von Brandschutznachweisen / Brandschutzkonzepten sollten grundsätzlich auch die Schutzziele berücksichtigt werden. Haupt-Schutzziele resultieren aus Interessenslagen beim Brandschutz.

Interesse am Brandschutz kommt in der Regel vom:

  • Gesetzgeber
  • Versicherer und
  • Betrieb (Unternehmer/Betreiber/Mitarbeiter)

In den Brandschutzkonzepten werden oft nur die Interessenlagen des Gesetzgebers, durch Einhalten der Bauvorschriften umgesetzt. Dabei bleiben jedoch die restlichen Schutzziele auf der Strecke. Oft wird dabei übersehen, dass die Bauordnung samt der damit zusammenhängenden Vorschriften so beschaffen sind, dass verschiedene Wege zu einem rechtskonformen Brandschutzkonzept möglich sind. Beispiele hierfür sind:

  • Abweichungen, im Rahmen der Landesbauordnungen und Sonderbauvorschriften,
  • Wahlweise Vorgehen nach Abschnitt 6 oder 7 bzw. variable Anwendung der Tabellen 1 oder 9 in der Industriebaurichtlinie.

Leider werden diese Möglichkeiten in der Praxis oft nicht genutzt, weil der Brandschutz nicht unter Berücksichtigung der genannten Haupt-Schutzziele entwickelt, sondern bei Behörden oder anderen Stellen „abgefragt“ wird.

Wesentliche Schutzziele im Detail:

Gesetzgeber: Vorwiegend Personenschutz, Nachbarschutz, Umweltschutz

Der Sachschutz ist zwar teilweise in § 14 MBO enthalten, wurde aber bei den vergangenen Novellierungen der Bauordnungen und der damit zusammenhängenden Vorschriften stetig zurückgefahren. Vorgaben enthalten im Wesentlichen die Landesbauordnung, die Arbeitsstättenverordnung, sowie das Bundesimmissionsschutzgesetz sowie die mit diesen Gesetzen verknüpften Vorschriften.

Versicherer: Versicherung eines Objekts zu konkurrenzfähigen Prämien. Daraus resultiert: Vorwiegend Sachschutz und Schutz vor Betriebsunterbrechung

Je besser die versicherten Risiken eines Versicherers sind, desto geringer sind die statistischen Schadenerwartungen. Aus diesem Grund finden gerade Industrierisiken mit hohem Sachschutzniveau leichter und billiger einen angepassten Versicherungsschutz. Abhängig vom Brandschutzkonzept ergeben sich hier z.B. bauart- und risikoabhängige Prämiensätze und Rabatte für Schutzeinrichtungen.

Betrieb: Produktion und Vertrieb von Gütern und Dienstleistungen bei wirtschaftlicher Sicherheit.

Voraussetzungen hierfür sind: Abstimmung von Aufwand und Ertrag und eine störungsfreie Produktion. Daraus resultiert: Vorwiegend Schutz vor Betriebsunterbrechung und Personenschutz.

Gefahren durch einen Brand / einer Betriebsunterbrechung:
  • Verlust der Lieferfähigkeit (Vor allem problematisch bei just in time-Verträgen)
  • Abwanderung von Kunden an die Konkurrenz
  • Wertverlust des Unternehmens, z.B. durch negative Schlagzeilen
  • Datenverlust z.B. durch Zerstörung von Datenträgern
  • Verlust von unersetzbaren Maschinen und Halbzeugen
  • Verlust von Know-how, z.B. bei Personenschäden

Unabhängig von der Notwendigkeit, öffentlich-rechtliche Vorschriften einzuhalten sollte es der Entscheidung des Bauherrn überlassen sein, inwieweit er einem Risiko durch geeignete Maßnahmen vorbeugen will, ob er das Risiko auf Versicherungen abwälzen will oder ob er es selber tragen möchte. Für diese Entscheidung ist es jedoch erforderlich, dem Bauherrn die Schutzziele zu erläutern.

Ein kompetentes Brandschutzkonzept berücksichtigt alle Schutzziele:

  • Einhaltung Baurecht
  • Betriebliche Sicherheit
  • Betriebliche Funktionalität
  • versicherbar zu günstiger Prämie

Quelle (3)

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