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Funktionserhalt für sicherheitsrelevante elektrische Anlagen

Im Brandfall müssen Flucht- und Rettungswege nutzbar und wichtige technische Einrichtungen wie Notbeleuchtungen, Brandmeldesysteme, Rauchabzugsanlagen usw. funktionstüchtig bleiben. Darüber hinaus sollen gewisse technische Anlagen die Feuerwehren bei der Brandbekämpfung über einen ausreichend langen Zeitraum unterstützen.

Um die Stromversorgung und somit den Funktionserhalt für diese technischen Einrichtungen und Anlagen im Brandfall sicher zu stellen, müssen die entsprechenden Installationen mit speziellen Leitungen und Verlegesystemen ausgeführt werden. Technische Einrichtungen mit Funktionserhalt werden für folgende Gebäude und Anlagen gefordert: Krankenhäuser, Hotels, Gaststätten, Hochhäuser, Versammlungsstätten, Geschäftshäuser, geschlossene Großgaragen, U-Bahn-Anlagen, chemische Industrie, Kraftwerke und Tunnel. Diese Bauten werden regelmäßig von vielen Menschen frequentiert, woraus sich ein erhöhtes Sicherheitsrisiko für Menschenansammlungen ergibt. Aber auch der Sach- und Umweltschutz muss bei gewissen Anlagen beachtet werden.

Die Forderung nach einer Elektroinstallation mit Funktionserhalt ist Bestandteil der Baugesetze. Dabei bezieht sich der Funktionserhalt ausschließlich auf die Bereiche, die der Stromversorgung sicherheitsrelevanter elektrischer Anlagen wie Notbeleuchtung, Alarmsysteme, Brandmeldeanlagen, automatische Löschanlagen, Rauchabzugseinrichtungen etc. dienen. Hier verlangen die Vorschriften, dass die Energieversorgung auch im Falle eines Brandes für einen bestimmten Zeitraum sichergestellt sein muss.

30 Minuten: Funktionserhalt für die Rettung und eine sichere Evakuierung

Die ersten 30 Minuten nach Ausbruch eines Feuers spielen eine wichtige Rolle, wenn es darum geht, das betroffene Gebäude zu räumen. Der Funktionserhalt muss in dieser Zeitspanne für folgende Einrichtungen sichergestellt sein:

  • Sicherheitsbeleuchtungsanlagen
  • Personenaufzüge mit Brandfallsteuerung
  • Brandmeldeanlagen
  • Anlagen zur Alarmierung und Erteilung von Anweisungen
  • Rauchabzugsanlagen
90 Minuten: Funktionserhalt zur wirksamen Brandbekämpfung und aufwenigen Evakuierung

Zur Unterstützung der Brandbekämpfung ist angestrebt, dass bestimmte technische Einrichtungen 90 Minuten nach Ausbruch eines Feuers in einem Gebäude noch ausreichend mit Strom versorgt werden. Zu diesen Einrichtungen zählen:

  • Automatische Löschanlagen
  • Wasserdruckerhöhungsanlagen zur Löschwasserversorgung
  • Maschinelle Rauchabzugsanlagen und Rauchschutz-Druckanlagen
  • Feuerwehraufzüge
  • Bettenaufzüge in Krankenhäusern und ähnlichen Einrichtungen

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