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Feuerwehrfunk in Gebäuden: Digitale BOS-Objektfunkanlagen

Immer wieder werden bei größeren Bauprojekten, z.B. Hochhäusern, Hotels, Industriebauten, Messen, Bahnhöfen oder Flughäfen, digitale BOS-Objektfunkanlagen gefordert. Diese dienen der Funkkommunikation der Einsatzkräfte der Feuerwehr, der Rettungsdienste oder der Polizei im Gebäude. Die Anlagen sind Teil des bundesweit einheitlichen, flächendeckenden Behördennetzes und stellen aus diesem Grund hohe Anforderungen an die Planung und Errichtung.

Ein Netz für alle, das war der Grundgedanke des Funknetzes für alle Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) in Deutschland. Aus diesem Grund wurde, eines der größten Funksysteme basierend auf dem internationalen TETRA-Funkstandard, flächendeckend eingeführt.

Für den Aufbau und Betrieb des Systems ist die Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BDBOS) zuständig. Die Nutzer des Kommunikationssystems sind die Einsatzkräfte der Feuerwehr, Polizei, Rettungsdienste sowie weitere Zivil- und Katastrophenschutzorganisationen.

Die zuverlässige und robuste Technik ist besonders für Einsätze in Katastrophen- und Krisenlagen sehr geeignet. Mit über 4.770 TETRA-Basisstationen und bei einer Netzverfügbarkeit von 99, 98 %, ist fast die gesamte Bundesrepublik im Außenbereich mit dem digitalen BOS-Funk versorgt (99,2 % Netzabdeckung).

Die Innenversorgung in Gebäuden ist in vielen Fällen jedoch nicht gegeben. Aus diesem Grund sind diese Objekte mit sog. digitalen BOS-Objektfunksystemen auszurüsten.

Digitale Objektversorgung für öffentliche Gebäude

Bei größeren Bauobjekten, z.B. Hochhäusern, Beherbergungsstätten, Krankenhäusern, Fertigungsstätten, Logistikhallen sowie Verkaufs- und Versammlungsstätten, werden durch das Brandschutzkonzept nach Anforderung der örtlichen Feuerwehr oder durch die Baugenehmigung BOS-Objektfunkanlagen gefordert. Daneben werden auch vorhandene analoge Anlagen auf den digitalen TETRA-Standard migriert. Die Funkanlagen unterstützen im Einsatzfall die Kräfte der Feuerwehr, der Polizei oder der Rettungsdienste und stellen die Kommunikation zwischen der Einsatzleitung und den Einsatzkräften im Innenangriff im Gebäude sicher. Objektfunkanlagen bestehen aus aktiver Technik und einem passiven Antennenverteilsystem (strahlendes Kabel und/oder Antennen). Sie werden in den Gebäuden installiert und sind aufgrund ihrer Funktion als sicherheitstechnische Anlagen besonders zu schützen. Dabei sind die Anforderungen an die Ausfallsicherheit dieser Anlagen sehr hoch, um im Einsatzfall eine hohe Betriebssicherheit zu garantieren.

Objektfunkanlagen unterstützen Einsatztaktik

Grundsätzlich gewährleistet eine BOS-Objektfunkfunkanlage eine sichere Kommunikation der Einsatzkräfte untereinander in den Innen- und Außenbereichen des Objekts. An die Anlage werden Anforderungen gestellt, um folgende grundsätzliche Schutzziele zu erreichen:

  • Die Eigensicherheit der Einsatzkräfte muss gewährleistet sein.
  • Die Kommunikation muss unabhängig und ohne Beeinflussung des Gesamtnetzes möglich sein.
  • Die Kommunikation der Einsatzkräfte untereinander ist sicherzustellen.
  • Das System dient der effektiven Unterstützung der Einsatzaufgaben.

Diese Ziele sind bei der Anlagenkonzeption immer zu bedenken. Besonders für Feuerwehreinsätze sind einsatztaktische Vorgaben zu beachten.

Aus den Feuerwehr-Dienstvorschriften "FwDV 7 Atemschutz" und "FwDV 100 Führung und Leitung im Einsatz Führungssystem" lassen sich "eine flächendeckende Sprechfunkverbindung für die vorgehenden Trupps und mindestens drei Rufgruppen für Objekte mit mehreren Brandabschnitten" ableiten.

Rechtliche Regelungen

Häufig taucht die Frage nach den gesetzlichen Anforderungen in Objektfunkanlagen auf. In der Veröffentlichung der Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen Ausgabe 2019/1 A 2.1.15.6 Objektfunkanlagen für die Feuerwehr heißt es:

"Objektfunkanlagen für die Feuerwehr dienen der Unterstützung wirksamer Löscharbeiten. Die Anlagen sollen die Funkkommunikation der Einsatzkräfte der Feuerwehr untereinander in der baulichen Anlage und mit den unmittelbar an der baulichen Anlage vorhandenen Einsatzkräften der Feuerwehr während des Einsatzes unterstützen, wenn dies wegen der räumlichen Struktur, der Ausdehnung oder wegen der die Funkkommunikation abschirmenden Eigenschaften der baulichen Anlage mit den von der Feuerwehr mitgeführten Geräten zur Funkkommunikation nicht ausreichend möglich ist. Sie bestehen mindestens aus Sende-, Empfangs- und Übertragungseinrichtungen.

Objektfunkanlagen müssen auch bei Ausfall der allgemeinen Stromversorgung ausreichend lange mit Strom versorgt werden und funktionsfähig bleiben (Sicherheitsstromversorgung). Für die Funktion von Objektfunkanlagen notwendige elektrische Leitungsanlagen zur Stromversorgung müssen so beschaffen oder durch Bauteile abgetrennt sein, dass die Anlagen im Brandfall ausreichend lange funktionsfähig bleiben. Die unter der lfd. Nr. A 2.2.1.8 (MLAR) genannte technische Regel ist zu beachten. Alle notwendigen Angaben sind im Brandschutznachweis darzustellen."

Diese Vorschrift kann wie eine technische Regel angewendet werden.

Kommende Norm DIN 14024-1 ermöglicht Standardisierung

Mit der DIN 14024-1 „Digitale BOS-Objektfunkanlagen – Teil 1: Aufbau und Betrieb“ wird in diesem Jahr ein weiterer Schritt in die Richtung der Standardisierung gemacht. Die Norm umfasst die Errichtung, die Wartung und die Prüfung von BOS-Objektfunkanlagen. Zurzeit befindet sich die Norm in der Entwurfsphase und wird voraussichtlich Ende 2021 in der finalen Fassung veröffentlicht.

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