BRANDSCHUTZ – FACH­IN­FOR­MA­TIO­NEN FÜR PROFIS

Artikel

Die DlvB-Richtlinie 200: Neue einheitliche Ausbildungsstandards für den „Geprüften Fachbauleiter für vorbeugenden Brandschutz“

Das Deutsche Institut für vorbeugenden Brandschutz e. V. (DIvB) macht es sich seit einigen Jahren zur Aufgabe, dem Mangel an einheitlichen fachlichen wie inhaltlichen Standards für Aus- und Fortbildungsgänge im Brandschutz mit einer bundeseinheitlichen Richtlinie abzuhelfen.

Das Deutsche Institut für vorbeugenden Brandschutz e. V. (DIvB) macht es sich seit einigen Jahren zur Aufgabe, dem Mangel an einheitlichen fachlichen wie inhaltlichen Standards für Aus- und Fortbildungsgänge im Brandschutz mit einer bundeseinheitlichen Richtlinie abzuhelfen.

Die vom DIvB gemeinsam mit Experten in der DIvB-Richtlinie 100 erarbeiteten Ausbildungsstandards sind bewährte Kriterien für die Ausbildung zum „Geprüften Fachplaner“ sowie zum „Geprüften Sachverständigen für vorbeugenden Brandschutz“. Nun erfolgte die Veröffentlichung der DIvB-Richtlinie 200 zur Fortbildung als „Geprüfter Fachbauleiter für vorbeugenden Brandschutz“ (Fachbauleiter Brandschutz). Damit wurden neue qualitätsgesicherte Mindeststandards festgelegt, die in dem genannten Ausbildungsbereich in ganz Deutschland als verbindlich gelten können.

Neue Brandschutz-Erkenntnisse eingeflossen

Hinter der neuen Richtlinie steht nicht nur die wichtige Forderung nach vereinheitlichten Aus- und Weiterbildungsgrundlagen, sondern auch die Notwendigkeit, den aktuellen fachlichen Wissensstand einzubringen. Beim Entstehungsprozess der DIvB-Richtlinie 200 wirkten deshalb Brandschutzexperten übergreifend zusammen. Eine Bewertungskommission, die sich aus Vertretern der Ausbildungsträger und des DIvB zusammensetzte, sorgte für die Einarbeitung neuster Erkenntnisse. Dies verleiht der Richtlinie einen starken aktuellen Bezug. „Für eine hohe Qualität der Lehre und die Vermittlung aktuellen Wissens“, wie DIvB-Geschäftsführer Jörg-Uwe Strauß anführt, sorgten der TÜV SÜD und Bildungsträger wie EIPOS, die TH Köln, die TAS, die TU Kaiserslautern sowie die Vereinigung zertifizierter Sachverständiger in der Europäischen Union EWIV (ZERT), die bereits die Standards der DIvB-Richtlinie 100 in ihren Schulungen anwenden.

Die Praxis fordert neue Ansätze

Das elfseitige Dokument zur Fachausbildung Fachbauleiter Brandschutz ist für Baufachleute bestimmt, die brandschutztechnische Kenntnisse zur gewerkebezogenen Bauleitung für die Begleitung, Prüfung und Dokumentation der Umsetzung des Brandschutznachweises erwerben möchten. Die Fachbauleitung Brandschutz oder zusätzliche Brandschutzsachverständige werden aus Gründen der Qualitätssicherung bei der Errichtung öffentlicher Gebäudekomplexe und größerer Wohnanlagen bestellt. Es erweist sich nämlich zunehmend, so das Vorwort der neuen Richtlinie, dass Objekte ab einer bestimmten Größe und Komplexität von einer klassischen Bauleitung nicht mehr vollumfänglich brandschutzgerecht gemanagt werden können.

Wie das DIvB in einer Pressemitteilung ausführt, bedingt „die Vielzahl an Bauprodukten und Bauarten (...) ein derart umfassendes Wissen über die Anforderungen für einen korrekten Einbau, dass sich der Bauüberwacher / Objektbetreuer in der brandschutztechnischen Umsetzung unterstützen lassen sollte“. Das hat auch mit dem Schutz vor Mehrkosten zu tun, die Bauherren belasten könnten, wenn sie kein regelkonform umgesetztes Brandschutzkonzept zu gewährleisten imstande sind.

Breites Zulassungsspektrum

Zugelassen für die Ausbildung „Fachbauleiter Brandschutz“ sind Techniker, Meister oder Facharbeiter, die im Baugewerbe Führungsaufgaben wahrnehmen und über entsprechende Berufserfahrung sowie unter Umständen über die Zusatzqualifikation „Brandschutz-Fachkraft“ verfügen. Auch Ingenieure und Architekten sowie Absolventen einer Ausbildung nach der DIvB-Richtlinie 100 sind zugelassen. Mit der neuen Fortbildung in der Tasche können sie hinsichtlich des Brandschutzes Mängel bei der Bauausführung erkennen und Vorschläge für Alternativen machen und diese bewerten.

Undefiniertes Leistungsbild

In der neuen DIvB-Richtlinie 200 wird darauf hingewiesen, dass es keine eindeutige Definition für das Leistungsbild eines „Fachbauleiters Brandschutz“ gibt.

„Dies liegt daran, dass auf der Grundlage der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) der gesamte anlagentechnische Brandschutz der Fachbauleitung TGA (Technische Ausrüstung) unterstellt ist. Bei Sonderbauten wird zusätzlich durch Prüfsachverständige der technischen Brandschutzanlagen die Übereinstimmung mit dem Brandschutznachweis geprüft und mit einer Bescheinigung gegenüber der Bauaufsicht die Wirksamkeit dokumentiert. Im baulichen Brandschutz werden die Vorgaben für die Gebäudehülle, den Rohbau und Ausbau letztlich durch die jeweiligen Fachbauleiter überwacht. Somit ist es innerhalb der Projektstruktur schwer zu vermitteln, welche genauen Aufgaben und welchen Umfang eine Fachbauleitung Brandschutz abdecken muss.“

Dessen ungeachtet darf der neue Ausbildungsstandard als Meilenstein gelten, gibt er doch Antworten auf drängende Fragen, wie sie sich auf vielen Baustellen Deutschlands stellen.

Das nächste Projekt dieser Art wird nun die vom DIvB herauszugebende Richtlinie 300 „Geprüfter Brandschutzmanager“ sein.

Zurück