BRANDSCHUTZ – FACH­IN­FOR­MA­TIO­NEN FÜR PROFIS

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Dämmstoffe in Trockenbausystemen

Dämmstoffe in Trockenbausystemen haben für die Verbesserung des Schall- und Wärmeschutzes eine wesentliche Bedeutung. Dagegen müssen Dämmstoffe für den Brandschutz nicht zwingend vorteilhaft sein, denn ein möglicher Wärmestau kann zur schnelleren Dehydratation des Gipsbaustoffes und damit zum vorzeitigen Versagen führen.

Dämmstoffe in Brandschutzkonstruktionen dienen vor allem zur Reduktion des Wärmestroms zu der dem Feuer abgewandten Seite des Bauteils. Entscheidende Kriterien sind dabei die Baustoffklasse, die Rohdichte (kg/m3), der Schmelzpunkt bzw. Schmelzbereich und das Stehvermögen (Formstabilität) des Dämmstoffes.

Mineralwolle-Dämmstoff

Dem Brandverhalten nach gehören Mineralwolle-Dämmstoffe der Klasse der nichtbrennbaren Baustoffe (Baustoffklasse A 1/A 2) an. Die DIN EN 13162 legt die Anforderungen für werkseitig hergestellte Produkte aus Mineralwolle mit oder ohne Kaschierung fest. Die Anwendung brandschutztechnischer notwendiger Dämmstoffe muss unter Einhaltung der Anforderungen der DIN 4102-4 bzw. der allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnisse (abP) erfolgen. Dabei dürfen je nach Verwendung keine oder eine begrenzt bleibende Entzündung, geringstmögliche Rauchentwicklung, kein fortschreitendes Glimmen und/oder Schwelen und kein Abtropfen (ausgenommen Aluminium) oder Abfallen auftreten.

Während nichtbrennbare Dämmstoffe mit einem Schmelzpunkt von ≥ 1.000 °C durch ihre Temperaturbeständigkeit die Feuerwiderstandsfähigkeit eines Bauteils entscheidend beeinflussen können, leisten nichtbrennbare Dämmstoffe mit Schmelzpunkt < 1.000 °C wie Glaswolle hierzu keinen Beitrag. Entscheidend für die Feuerwiderstandsfähigkeit mit brandschutztechnisch notwendigen Dämmstoffen ist die Lagesicherung der Dämmstoffe im Bauteil. Die Dämmung ist deshalb dauerhaft abgleitsicher (flankenformschlüssig) einzubauen, damit sie bei einer Zerstörung der Beplankung ihre Schutzfunktion erfüllen kann und nicht aus dem Wand- oder Deckenhohlraum herausfällt. Fugen von stumpfgestoßenen Dämmschichten müssen dicht sein.

Organische Faserdämmstoffe

Dem Brandverhalten nach gehören organische Faserdämmstoffe der Klasse der brennbaren Baustoffe (Baustoffklasse B 1/B 2) an. Eingesetzt werden können z. B. Holzfaser- oder Zellulosefaser-Dämmstoffe, aber auch Flachs- oder Hanffaser-Dämmstoffe. Organische Faserdämmstoffe leisten in der Regel keinen entscheidenden Beitrag zur Feuerwiderstandsfähigkeit des Bauteils. Die Anwendung muss unter Einhaltung der Anforderungen des abPs für das entsprechende Bauteil erfolgen.

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Quelle (24)

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