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Brexit - Folgen für den vorbeugenden Brandschutz

Auch wenn der Termin für den Austritt Großbritanniens aus der Europäischen Union bis Ende Oktober 2019 verschoben wurde, beschäftigen die zu erwartenden Folgen des Brexits alle Wirtschaftszweige. Auch für die Hersteller im stark regulierten und zum Teil harmonisierten vorbeugenden Brandschutz entstehen wichtige Fragen. Die FeuerTrutz Redaktion sprach darüber mit Ulrich Rabe, stellvertretender Leiter der Brandschutz-Laboratorien von VdS. Hier ein Auszug aus dem Interview:

Herr Rabe, niemand weiß im Augenblick genau, wann und in welcher Form der EU-Austritt Großbritanniens vonstattengehen wird. Was bedeutet diese unsichere Situation für die Hersteller euopäisch zertifizierter Sicherheitstechnik? Behalten Ihre Produkte z. B. die bestehenden europäischen Zertifizierungen?

Die Hersteller von Brandschutzprodukten sind verständlicherweise besorgt und wägen ihre möglichen Optionen ab. Betroffen sind vor allem Bauprodukte, die nach einer harmonisierten Norm ein Zertifikat der Leistungsbeständigkeit haben. Dieses Zertifikat ist Voraussetzung für die Hersteller, die CE-Kennzeichnung auf ihrem Produkt anzubringen – die bekanntlich erforderlich ist, um ein Produkt in der EU zu vertreiben. Dieses Zertifikat der Leistungsbeständigkeit muss aber zwingend von einer dafür benannten (notifizierten) Zertifizierungsstelle ausgestellt werden, die in der EU ansässig ist.

Im Fall eines harten Brexits werden in Großbritannien ausgestellte Zertifikate also über Nacht ungültig. Das verdeutlicht eine Mitteilung der Europäischen Kommission vom 22. Januar 2019. Da in Großbritannien etablierte Zertifizierungsstellen angesiedelt sind, ist der Brexit durchaus ein dringliches Thema für viele Hersteller von Brandschutzprodukten. In jedem Fall muss das Zertifikat der Leistungsbeständigkeit neu ausgestellt werden. (…)

Worauf müssen sich Hersteller vom Kontinent einstellen, die nach Großbritannien exportieren?

Nach unseren Informationen reicht die bestehende europäische Zertifizierung nach der Bauproduktenverordnung aus, um Brandschutzprodukte weiterhin in Großbritannien zu vertreiben. Wie für alle Güter werden aber lange Zollprozeduren erwartet: gerade im Service, wie der Lieferung von Ersatzteilen etc., könnte das zu Problemen führen. Deshalb bevorraten einige Hersteller Techniken wie Ersatzteile auch direkt in Lagern vor Ort.

Ist denn grundsätzlich schon klar, nach welchen Regeln Großbritannien nach dem EU-Austritt Bauprodukte zertifizieren wird?

Da meines Wissens nach keine eigenen Normen für Großbritannien veröffentlicht wurden, ist davon auszugehen, dass die existierenden Normen für Bauprodukte weiter ihre Gültigkeit haben. Schließlich war Großbritannien an der Erstellung dieser Normen beteiligt. Nur entfällt die Verordnung Nr. 305/2011 und somit die Verpflichtung, diese Normen anzuwenden. Ob Großbritannien dies in die nationale Gesetzgebung überträgt, kann man noch nicht sagen. Da aber die privatrechtlichen Qualitäts- und Gütesiegel oft ebenfalls auf den geltenden Normen basieren, ist keine kurzfristige, abrupte Änderung zu erwarten.

Das komplette Interview mit Herrn Rabe können Sie im FeuerTrutz Brandschutz-Magazin für Fachplaner, Ausgabe 3.2019 lesen oder auf www.feuertrutz.de

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