Brandstiftung – Ausmaß, Prävention und Bekämpfung
Die wirksamsten Brandschutzmaßnahmen greifen nicht, wenn Vorsatz im Spiel ist. Brandstiftung ist eine Gefahr für Menschen, Tiere und Sachwerte, die wegen ihrer oft irrationalen oder anderweitig schwer vorhersehbaren Ursachen nur schlecht vorbeugend bekämpft und verhindert werden kann.
Die offizielle Kriminalstatistik führt für 2021 in Deutschland 17151 Fälle von Brandstiftung auf, zudem 2083 Versuche. Die Aufklärungsquote liegt bei nur rund 50 Prozent.
Die häufigsten Beweggründe für eine Brandstiftung:
Versicherungsbetrug
Der Täter täuscht mit dem sogenannten „warmen Abriss“ einer Immobilie einen Versicherungsfall vor.
Umgehung von Vorschriften
Handelt es sich um ein Gebäude unter Denkmalschutz, kann durch Brandstiftung der von Gesetzes wegen verbotene, aber vom Eigentümer gewollte Abbruch herbeigeführt werden.
Politischer Extremismus
Politisch motivierte Gewalt wird meist als Brandanschlag bezeichnet und dient der Sabotage oder der Druckausübung auf den politischen Gegner bzw. die Gesellschaft.
Psychische Probleme
In diese Ursachengruppe fallen nicht nur Pyromanie, sondern auch Handlungen aus Hass, Eifersucht, Geltungsdrang und anderer übersteigerten Emotionen, die beim Täter krankhafte Züge annehmen.
Brandstiftung durch Kinder
Auch diese Form der Brandlegung tritt leider immer wieder auf.
Ein Sonderfall von Brandstiftern: Angehörige der Feuerwehr
Dieses paradoxe, aber nicht selten anzutreffende psychologische Phänomen, dass der „Held und Retter“ in Wahrheit ein Täter ist, wurde unter anderem von dem Kriminologen Frank D. Stolt untersucht. In den Medien wird er mit der Feststellung zitiert:
„Aufgrund von gerichtlichen Verurteilungen gehen wir derzeit von 3000 Brandstiftern bei den Freiwilligen Feuerwehren aus. Bei 1,3 Millionen Mitgliedern in Deutschlands Freiwilligen Feuerwehren liegen brandstiftende Feuerwehrmänner damit im Promille-Bereich.“
Angesichts der eingangs genannten hohen Fallzahl ist die von Stolt genannt Zahl von Brandstiftern aus den Reihen der Feuerwehr gleichwohl außerordentlich hoch und lässt sich nur schwer relativieren.
Wie kann die Prävention aussehen?
Um die Bereitschaft zur Brandstiftung unter Mitgliedern der Feuerwehr zumindest einzuschränken, kann ein mehr personenbezogenes Aufnahmeverfahren zielführend sein. Weitere präventive Maßnahmen sind eine verbesserte Integration ins Team, Gesprächsführung durch Führungspersonen auf menschlicher Ebene sowie deren psychologische Schulung.
„Feuerteufeln“ und damit Brandstiftern, die aus einer Verhaltensstörung heraus handeln, muss wenn möglich die Grundlage entzogen werden. Hausverwaltungen in Mietshäusern haben darauf zu achten, dass etwa kein Sperrmüll, alte Zeitungen, Weihnachtsbäume oder auch Kinderwagen in Treppenhäusern deponiert werden. Dies ist nicht nur eine Brandschutzmaßnahme schlechthin – sie bietet speziell auch Brandstiftern keine Angriffsflächen. Eine zumindest unterstützende Maßnahme ist der von vielen Medien praktizierte Verzicht auf eine Berichterstattung über Brandstiftungen. Denn öffentliche Aufmerksamkeit motiviert zu weiteren Versuchen der Brandlegung. In der Regel stammen die Täter selbst aus dem betroffenen Wohngebiet und eskalieren ihre Aktivitäten. Beispielsweise wird zuerst ein Karton im Keller in Brand gesetzt, später ein Objekt im Eingangsbereich – bis sich in Ort und Umfang die Brandstiftung zur Lebensgefahr für die Hausbewohner entwickelt.
Brandstiftung für den Versicherungsbetrug oder als Terrorismus wird sich im Vorfeld schwer verhindern lassen. Hier besteht der einzige Schutz in der polizeilichen Aufklärung vor der Tat. Dass jedoch die Hälfte aller Fälle von Brandstiftung nicht aufgeklärt werden können, verdeutlicht, wie schwerwiegend diese potenzielle Gefahr für die Gesellschaft ist.
Allgemeine Maßnahmen zur Eindämmung von Brandstiftungen sind:
- Fortlaufende Verbesserung des baulichen Brandschutzes
- Wo nötig: lückenloser Objektschutz
- Öffentlichkeitsarbeit, die zur Verhinderung von Kinderbrandstiftungen sensibilisiert
- Optimierung der kriminalistischen Methodik bei der Untersuchung von Brandschutzdelikten
- Enge Zusammenarbeit aller involvierten staatlichen Behörden
Eine übergreifende Erkenntnis lautet: Die gewissenhafte Einhaltung geltender Brandschutznormen und -auflagen kann Brandstiftung zwar nicht grundsätzlich verhindern, in einigen Fällen aber zumindest erschweren bzw. in ihren Auswirkungen einschränken.
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