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Der Brandschutz in Senioren- und Pflegeheimen

In der Brandstatistik des Bundesverbandes Technischer Brandschutz e. V. (bvfa) tauchen Brände in sozialen Einrichtungen in erschreckender Regelmäßigkeit und Häufigkeit auf.

Nur für 2022 wurden 176 Brände in diesen besonders sensiblen Einrichtungen ermittelt – mit 295 Verletzten und 17 Todesopfern. Und allein im Januar 2023 kam es zu 21 Bränden mit 38 Verletzten und sieben Toten. Ein großer Teil dieser Brände entfällt dabei auf Alten- und Pflegeheime. Über 700.000 Menschen leben in den verschiedenen Pflegeeinrichtungen. Dennoch gibt es in Deutschland für diese keine standardisierten Brandschutzbestimmungen. Als ungeregelte Sonderbauten unterliegen sie keinen speziellen Auflagen hinsichtlich Bauausführung, Anlagentechnik und Organisation.

Besondere Risiken in Seniorenheimen

Der Brandschutz in Senioren- und Pflegeheimen muss sich großen Herausforderungen stellen: Alte Menschen und Pflegebedürftige sind oft körperlich und auch mental eingeschränkt und könnten im Brandfall hilflos agieren. Zu diesem Mangel an Selbstständigkeit kommt die Konzentration vieler Menschen auf überschaubare Raumverhältnisse. Weil den Fluchtmöglichkeiten von Senioren im Gefahrenfall aus eigener Kraft Grenzen gesetzt sind, kommt es auf eine zügige, effiziente Evakuierung durch Personal und Rettungskräfte an. Um diese abzusichern und die Entwicklung von Feuer und Rauch zu unterbinden, spielen z.B. Brand- und Rauchschutztüren eine große Rolle beim Brandschutz in diesen Einrichtungen.

Die häufigsten Brandursachen in Senioren- und Pflegeheimen

Während mehr als die Hälfte der Brände in Seniorenheimen nachts ausbrechen, geschehen Brandereignisse in Pflegeheimen systembedingt eher tagsüber. Brände brechen vor allem aus diesen Gründen aus:

  • defekte, sich selbst entzündende Elektrogeräte
  • Fahrlässigkeit im Umgang mit Feuer (Rauchen, Kerzen)
  • Rauchen in Nähe zu Sauerstoffgeräten
  • defekte Heizdecken
  • Heizgeräte, auf denen z. B. Handtücher getrocknet werden
  • Brandstiftung

Hier bieten sich bereits Ansätze zur Prävention, indem beispielsweise Rauchverbote oder ein Verbot von Kerzenlicht in den Wohnräumen ausgesprochen werden.

Bauliche Brandschutzmaßnahmen

Senioren- und Pflegeheime sollten heute in der Regel aus nichtbrennbaren Baustoffen errichtet sein. Außerdem sollten sie in allen Bereichen brandüberwacht sein und in den Fluren sollten sich kaum Brandlasten befinden. Die Gebäude sind so gegliedert, dass als Fluchtwege mindestens zwei, oftmals auch mehr Treppenräume zur Verfügung stehen. Brandschutztüren oder zumindest Rauchschutztüren bzw. dicht schließende Türen können Probleme zumindest begrenzen, die sich aus der hohen Brandlast in den Wohnräumen ergeben.

Technische Brandschutzmaßnahmen

Die Brandmeldeanlagen in Heimen sind in der Regel effektiver als konventionelle Rauchmelder und werden von qualifiziertem Personal an zentraler Stelle betreut. Ausschließlich für den Einsatz durch das Personal müssen ausreichende Löschmittel in Handfeuerlöschern bereitgehalten werden, für die die Anforderungen nach ASR A2.2 gelten. Hingegen sind Sprinkleranlagen weniger geeignet, da sie erst dann in Aktion treten, wenn die Person in dem betreffenden Raum womöglich durch die Rauchentwicklung bereits bewusstlos oder gestorben wäre.

Eine typische Gefahr besteht darin, dass das Personal in Überschätzung seiner Möglichkeiten ein frühzeitig erkanntes Feuer selbst zu löschen versucht und erst bei erkannter Überforderung die Rettungskräfte ruft. Hier sollte seitens der Leitung darauf hingearbeitet werden, dass ein umgehender Feuerwehreinsatz Leben bewahren kann. In kritischen Situationen zeigt sich, dass auch in Altenheimen dem Faktor Mensch oft ein größeres Gewicht beigemessen werden muss als den rein baulichen bzw. technischen Gesichtspunkten.

Organisatorische Brandschutzmaßnahmen

Das ständige Freihalten von Fluchtwegen ist die sicher wichtigste Organisationsmaßnahme in Senioren- und Pflegeheimen. Senioren- und Pflegeheime erfordern die Beschäftigung von Brandschutzbeauftragten, denen z. B. Aufgaben wie regelmäßige Kontrollgänge zur Überprüfung der Brandschutztechnik oder Schulungen der Mitarbeiter obliegen. Weiterhin sind nach ASR A2.2 mindestens fünf Prozent des Personals als Brandschutzhelfer auszubilden. Sie verfügen dadurch über grundlegendes Brandschutzwissen und sind im Umgang mit Handfeuerlöschern geschult. Wegen der verbreiteten Problematik fehlenden Personals muss der bestehende Mitarbeiterstamm auch bei Unterbesetzung so koordiniert werden, dass ein Brandfall personell abgedeckt werden kann. Keine Bewohner zu übersehen und zurückzulassen, ist im Brandfall höchstes Gebot.

Bezogen sich alle bisher geschilderten Brandschutzmaßnahmen auf den Verantwortungsbereich von Betreibern und Personal, so kommt gerade in der Prävention auch den Bewohnern eine wichtige Aufgabe zu. Sie sind für den Umgang mit Feuer und Elektrogeräten zu sensibilisieren. Außerdem können in regelmäßigen Abständen Brandschutzübungen im Sinne einer schnellen Evakuierung angesetzt werden. Dazu gehören etwa:

  • Training von Ortskenntnissen
  • Simulation einer Evakuierung ohne Zeitdruck
  • Übungen für die Evakuierung von Menschen mit Mobilitätseinschränkungen (Evakuierungsmatratzen/-tücher)

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