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Brandschutz in Kindertageseinrichtungen

Schulen und Kitas sind aufgrund veränderter pädagogischer Konzepte inzwischen auch in brandschutztechnischer Hinsicht einzelfallbezogen zu bewerten. Für Schulgebäude bestehen heute gut anwendbare brandschutztechnische Grundkonzeptionen.

Entsprechende Empfehlungen der Feuerwehrverbände und insbesondere die neue Schulbaurichtlinie in Nordrhein-Westfalen bieten praxisgerechte Lösungen für moderne pädagogische Konzepte bei Schulneubauten. Inzwischen lassen sich großflächige Schulkomplexe für Hunderte von Schülern ohne notwendige Flure in maßgeschneiderten brandschutztechnischen Teilabschnitten in Verbindung mit einem durchdachten Entfluchtungskonzept realisieren.

Derartige Konzeptionen für Kindertageseinrichtungen werden allerdings in der beruflichen Praxis offensichtlich deutlich seltener genehmigt werden. Unbestritten bedürfen Kinder unterhalb des schulpflichtigen Alters einer größeren Betreuung im Brandfall, und auch Schlafräume in diesen Einrichtungen stellen ein besonderes Risiko hinsichtlich der Personengefährdung dar. Gleichzeitig ist jedoch zu berücksichtigen, dass in Kitas planmäßig deutlich kleinere Gruppen und ein wesentlich besserer Betreuungsschlüssel gegeben sind.

Die Praxis zeigt, dass es während der Betriebszeiten kaum zu kritischen Brandereignissen kommt. Durch das Personal ist i.d.R. eine frühzeitige Brandentdeckung und damit einhergehend die sofortige Gebäuderäumung garantiert. Der Nachweis zweier baulicher Rettungswege für jeden Gruppen- und Schlafraum sollte zum grundlegenden Standard gehören. Dabei ist ergänzend anzuraten, dass die Ausgangstüren der Gruppen- und Schlafräume auch von außen öffenbar hergestellt werden, damit ggf. eine schnelle Personenrettung vom Freien aus erfolgen kann. Ferner sind in Abhängigkeit von der Größe der Einrichtung natürlich brandschutztechnische Untergliederungen vorzusehen. Diese können sich aus meiner Sicht durchaus an den Clusterlösungen für Schulgebäude orientieren. Unbestritten stellt jedoch der organisatorische Brandschutz in einer Kita den wesentlichen Baustein der Brandverhütung und der Vermeidung von Personenschäden im Brandfall dar.

In meiner beruflichen Praxis mache ich leider zunehmend die Erfahrung, dass Genehmigungsbehörden und Brandschutzdienststellen offensichtlich der sachgerechte Orientierungsmaßstab für Kindertageseinrichtungen verloren gegangen ist.

Vor diesem Hintergrund stelle ich folgende fünf Thesen auf:
  1. Soweit sämtliche Aufenthaltsräume über einen unmittelbaren Ausgang ins Freie bzw. zwei bauliche Rettungswege über verschiedene Räume verfügen, ist die Anordnung notwendiger Flure entbehrlich und bringt weder für die Gebäuderäumung noch für die Einsatzkräfte der Feuerwehr maßgebliche Vorteile.
  2. Die regelmäßige Vorgabe, wonach Ausgangstüren in Fluchtrichtung aufzuschlagen haben, über keine Schwellen verfügen dürfen oder besondere Mindestbreiten erhalten müssen, ist entbehrlich und bringt nachweislich keine Erhöhung des Sicherheitsniveaus.
  3. Es bestehen keine Bedenken, wenn erdgeschossige Kitas bis zu gewissen Flächengrenzen ohne besondere Anforderungen an die Feuerwiderstandsdauer der tragenden und aussteifenden Bauteile errichtet werden.
  4. Die brandschutztechnische Abtrennung von Lager- und Technikräumen ist i.d.R. wenig zielführend und daher nicht erforderlich.
  5. Bei kleineren Kindertageseinrichtungen ist i.d.R. die Anordnung von nichtvernetzten Rauchwarnmeldern hinreichend geeignet, um eine frühzeitige Warnung der Gebäudenutzer und die sofortige Evakuierung einzuleiten. Erst bei Gebäuden größerer Ausdehnung oder bei einer besonderen Atypik sollten weitergehende Anforderungen an die Brandmeldung und Alarmierung gestellt werden.

Quelle (56)

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