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Gipsplatten für Brandschutzkonstruktionen

Die Baustoffauswahl ist nur eine der Größen, die neben der Bauteilabmessung, den statischen Anforderungen an das Bauteil und der Konstruktionsart das Brandverhalten und die Feuerwiderstandsfähigkeit eines Bauteils beeinflussen kann.

Die Systeme in Trockenbauweise, die Brandschutzanforderungen erfüllen, bestehen in der Regel aus der vorteilhaften Kombination einzelner Bauprodukte. Dazu gehören auch Plattenwerkstoffe wie z.B. Gipsplatten (Gipsplatten, -faserplatten und –vliesplatten).

Plattenwerkstoffe

Gipsplatten können angewendet werden, um tragende Bauteile vor direkter Brandbeanspruchung zu schützen und/oder als Wand-, Decken und Bodenbekleidung den Raumabschluss zu erhalten sowie Brandlasten in Kanälen zu kapseln. Im Folgenden werden nur die Beplankungen aus Gipsplatten beschrieben.

Gipsplatten

Gipsplatten sind werkseitig bandgefertigte und im Wesentlichen aus Gips bestehende Bauplatten, deren Flächen und Längskanten mit einem fest haftenden, dem Verwendungszweck entsprechenden Karton ummantelt sind. Wesentliche Platteneigenschaften resultieren aus dem Verbund von Gipskern und Kartonummantelung, wobei der Karton als Armierung der Zugzone wirkt und in Verbindung mit dem Gipskern den Platten die erforderliche Festigkeit und Biegesteifigkeit verleiht.

Gipsplatten bieten im Hinblick auf ihre geringe Dicke ausgezeichnete Brandschutzeigenschaften. Der Gipskern enthält etwa 20 % Kristallwasser (z. B. eine 12,5 mm dicke Feuerschutzplatte enthält ca. 2,5 Liter Wasser), das bei Brandeinwirkung verdampft und durch Umwandlung Energie freisetzt. Die Temperatur auf der dem Feuer abgewandten Seite bleibt, solange sich Wasserdampf bildet, bei etwa 110 °C konstant. Die dabei entstehende entwässerte Gipsschicht bietet eine erhöhte Wärmedämmung. Die in der Feuerschutzplatte enthaltene Glasfaser wirkt dabei als Bewehrung des Gipskerns, so dass der Gefüge-Zusammenhalt bei Brandeinwirkung nachhaltig verbessert wird.

Gipsplatten sind geregelte Bauprodukte und werden nach DIN EN 520 hergestellt. Sie werden in Verbindung mit DIN 18180 und DIN 18181 angewendet.

Gipsplatten für Brandschutzkonstruktionen werden in verschiedene Plattentypen unterschieden, die in der Tabelle 1 aufgeführt sind.
Weitere Ausführungsformen sind Putzträgerplatten nach DIN EN 520, Gipsplattenprodukte aus der Weiterverarbeitung (Lochplatten) nach DIN EN 14190 und Gips-Verbundplatten zur Wärme- und Schalldämmung nach DIN EN 13950.

Gipsfaserplatten

Gipsfaserplatten sind werkseitig gefertigte und im Wesentlichen aus Gips und recycelten Papierfasern bestehende Bauplatten. Die beiden natürlichen Rohstoffe werden gemischt und nach Zugabe von Wasser (ohne weitere Bindemittel) zu Platten geformt (gepresst) und getrocknet. Durch das Wasser bindet der Gips ab, durchdringt und umhüllt die Fasern und bewirkt eine hohe Stabilität und Nichtbrennbarkeit der Gipsfaserplatten.

Aufgrund der Materialzusammensetzung sind Gipsfaserplatten universell als Bau- und Feuerschutzplatten und für die gleichen Verwendungszwecke wie Gipsplatten einzusetzen. Durch die im Vergleich zu Gipsplatten höheren Festigkeitswerte und Oberfächenhärten werden Gipsfaserplatten in Fertigteil- und Trockenestrichen angewendet. Die Brandschutzeigenschaften entsprechen denen der Gipsplatten.

Gipsfaserplatten sind geregelte Bauprodukte und werden nach DIN EN 15283-2:2009-12 hergestellt. Sie werden in Verbindung mit der DIN 18181 angewendet und verfügen über eine Leistungserklärung und CE Kennzeichnung. Gipsfaserplatten (GF) können mehrere zusätzliche Leistungsmerkmale der nachfolgend angegebenen Plattentypen aufweisen:

  • Gipsfaserplatten mit verringerter Wasseraufnahmefähigkeit (GF-H)
  • Gipsfaserplatten mit verringerter Wasseraufnahme der Plattenoberfläche (GF-W1, GF-W2)
  • Gipsfaserplatten mit erhöhter Dichte (GF-D)
  • Gipsfaserplatten mit erhöhter Oberflächenhärte (GF-I)
  • Gipsfaserplatten mit erhöhter Festigkeit (GF-R1, GF-R2)
Gipsplatten mit Vliesarmierung

Gipsplatten mit Vliesarmierung (Gipsvliesplatten) sind werkseitig bandgefertigte und im Wesentlichen aus Gips bestehende Bauplatten, in deren Flächen beidseitig ein festhaftender Glasfaservlies eingebettet ist. Wesentliche Platteneigenschaften resultieren aus dem Verbund von Gipskern und Glasfaservlies und einer Kernvergütung aus Glas oder Zellulosefaser.

Gipsvliesplatten bieten im Hinblick auf ihre geringe Dicke ausgezeichnete Brandschutzeigenschaften und werden eingesetzt für kastenförmige Bekleidungen von Stahl- und Holzbauteilen ohne Unterkonstruktion und von Kabel- und Installationskanälen sowie in Konstruktionen mit dem gleichen Verwendungszweck wie Gipsplatten.

Gipsplatten mit Vliesarmierung sind geregelte Bauprodukte nach DIN EN 15283-1 und verfügen über eine Leistungserklärung und CE Kennzeichnung. Gipsplatten mit Vliesarmierung (GM) können mehrere zusätzliche Leistungsmerkmale der nachfolgend angegebenen Plattentypen aufweisen:

  • Gipsplatte mit Vliesarmierung mit verringerter Wasseraufnahmefähigkeit (GM-H1, GM-H2)
  • Gipsplatte mit Vliesarmierung mit erhöhter Oberflächenhärte (GM-I)
  • Gipsplatte mit Vliesarmierung mit erhöhter Festigkeit (GM-R)
  • Gipsplatte mit Vliesarmierung mit verbessertem Gefügezusammenhalt bei hohen Temperaturen (GM-F)

Quelle (49)

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