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Brandschutz beim Eigenheimbau – worauf Bauherren achten müssen

Knapp 200000 Brände werden in Deutschland pro Jahr im Durchschnitt gemeldet. Für Bauherren, die sich ein Eigenheim errichten möchten, gibt es also keinen Grund, den Brandschutz auf die leichte Schulter zu nehmen.

Die folgenden Themen dienen als brandschutzrechtliche Orientierung beim Hausbau, ersetzen aber nicht die Kompetenz von professionellen Brandschutzplanern.

Wie sieht es mit der Haftung aus?

Die beim Hausbau hinzugezogenen Architekten und Ingenieure sind in ihrer Eigenschaft als Brandschutzsachverständige bis zur Abnahme für ein mängelfreies Bauen verantwortlich. Sie haften überdies, wenn die notwendigen Voraussetzungen erfüllt sind, bis zu 30 Jahre bei später festgestellten Mängeln. Wurden eigens Brandschutzfachplaner einbezogen, hat dies ebenfalls Folgen für die Haftung. Aber auch während der Bauphase kann es brandgefährlich werden, beispielsweise bei Schweißarbeiten. Auf der Baustelle ist der Bauherr für den Brandschutz verantwortlich. Er tut deshalb gut daran, per Vertrag mit dem beauftragten Bauunternehmen eine Übernahme dieser Verantwortung zu regeln. Der TÜV SÜD empfiehlt zusätzlich den Abschluss einer Feuerrohbauversicherung.

Die Feuerwiderstandsklassen

Um die notwendigen baulichen Brandschutzmaßnahmen zu berücksichtigen, ist bereits in der Planungsphase des Hauses die Feuerwiderstandsklasse wichtiger Bauteile nach DIN 4102 oder DIN EN 13501 zu bestimmen. Es gibt fünf Abstufungen, die sich auf die Zeitdauer beziehen, die Gebäudeteile einem Feuer standzuhalten vermögen – von F30 wie feuerhemmend bis F180 wie höchstfeuerbeständig, wobei die Zahlen die Zeit in Minuten ausdrücken. In Verbindung mit dem Baurecht sind i. d. R. F30, F60 (hochfeuerhemmend) und F90 (feuerbeständig) relevant. Die europäische Norm DIN EN 13501 beinhaltet darüber hinaus Zusatzkriterien, die detaillierter z. B. die Tragfähigkeit, den Raumabschluss und die Wärmedämmung des Baumaterials berücksichtigen.

Bauliche Mindestanforderungen

Die Musterbauordnung (MBO) ist die Basis für die Bestimmungen der Landesbauordnungen der Bundesländer und wird durch diese in der Praxis umgesetzt. Die Landesbauordnungen bestimmen Schutzziele für den Brandfall, wie die Rettung von Menschenleben, die Unterstützung von Löscharbeiten und die Eindämmung von Feuer und Rauch. Hier ist auch nachzulesen, welche Brandschutzmaßnahmen im geplanten Eigenheim konkret umgesetzt werden müssen. Es werden Mindestanforderungen genannt, die unter anderem die Brennbarkeit von Baumaterialien, die bereits genannte Feuerwiderstandsfähigkeit oder Zugangsmöglichkeiten für die Feuerwehr betreffen. Im eigenen Interesse – zum Schutz von Leben und Gesundheit sowie von Sachwerten – ist es ratsam, beim Hausbau mehr als nur die Mindestanforderungen zu berücksichtigen.

Baurechtliche Anforderungen

Der Umfang dieser Brandschutzmaßnahmen laut Landesbauordnung bestimmt sich aus den Gebäudeklassen. Ein- und Zweifamilienhäuser fallen i. d. R. unter Gebäudeklasse 1, hier werden verhältnismäßig moderate Forderungen an den Brandschutz gestellt. Je nach Größe und Bauart des Gebäudes kann auch eine Einstufung in Gebäudeklasse 2 oder 3 gegeben sein. Von dieser Einstufung sind die Anforderungen an Decken, Stützen und tragende Wände abhängig. Natürlich steht es jedem Bauherrn frei, Materialien und Baustoffe zu verwenden, deren Eigenschaften die baurechtlichen Mindestanforderungen übertreffen.

Widerstandsfähiges Baumaterial

Für die Auswahl der Baustoffe gibt es Baustoffklassen. Die sicherste Lösung ist der kombinierte Einsatz von nicht brennbaren und schwer entflammbaren Baumaterialien – beispielsweise also von Ziegelsteinen, Gipskartonplatten und Mineralfaserdämmstoffen.

Fluchtwege und Unterstützung der Feuerwehr

Auch wenn die Gebäudeklassen 1 und 2 nur geringe Vorgaben zu Rettungswegen machen, ist es ratsam, für freie Fluchtwege im und am Haus zu sorgen. Das gilt insbesondere für notwendige Treppen und die im zweiten Rettungsweg (über Rettungsgeräte der Feuerwehr) befindlichen Fenster, die sich im Fall des Falles problemlos händisch von innen öffnen lassen müssen, damit das eigene Haus nicht zur Falle wird. Der Heizungskeller sollte idealerweise von einer robusten Brandschutztür verschlossen sein, auch weitere Anforderungen an Türen und Tore können je nach Gebäudeklasse bestehen. Weitere Maßnahmen, wie z. B. eine gute Zugänglichkeit auf dem Grundstück und ein auch nachts von den Rettungskräften leicht erkennbares Hausnummernschild sind empfehlenswert.

Schwerpunkt Hauselektrik

Besonderes Augenmerk gilt auch den Elektroinstallationen. Hierbei sind Überstrom- sowie Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCD) verpflichtend, die bei technischen Defekten einen Stromkreis vom Netz nehmen, in einigen Fällen zusätzlich Brandschutzschalter (AFDD). Die Installationsarbeiten sollten durch einem Fachbetrieb erfolgen und später regelmäßig kontrolliert werden. Weiterhin sollten die Module von Solaranlagen ausreichend große Abstände zu Nachbargebäuden und Brandwänden haben.

Brandschutz bei der Wärmedämmung

Das Thema energieeffizientes Bauen ist in aller Munde. Gerade hier sollte der bauliche Brandschutz mitberücksichtigt werden. Bei Gebäuden der Gebäudeklassen 2 und 3 müssen Brandwände mindestens bis unter die Dachhaut gezogen werden. Im Dachbereich wird hier eine nicht brennbare Dämmung der Mauerkrone verlangt. Für den Einsatz von Wärmedämmverbundsystemen gibt es bei Ein- und Zweifamilienhäusern nur geringe Vorgaben, dennoch ist es empfehlenswert, auch hier schwer entflammbare, besser nicht brennbare Materialien zu bevorzugen.

Brandschutz-Fachkompetenz von TÜV SÜD

Ein Hausbau ist ein sehr komplexes Unternehmen. Der Brandschutz ist für Bauherren dabei nur eine unter mehreren Herausforderungen. Schnell sind Normen und Anforderungen übersehen, was später zu Problemen führen kann. Der TÜV SÜD leistet deshalb als unabhängiger Brandschutz-Sachverständiger und Berater für Bauherren bereits ab der Planungsphase wertvolle Unterstützung. Sind Sie Architekt oder (Bau-)Ingenieur unterstützen wir Sie außerdem mit dem Erwerb des erforderlichen Fachwissens, mit dem Sie als Fachplaner oder Fachbauleiter für vorbeugenden Brandschutz Ihre Kunden optimal beraten können.

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