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Anforderungen an Treppen und Treppenräume im Verlauf von Rettungswegen

Zur Sicherstellung wirksamer Löschmaßnahmen durch die Feuerwehr, und damit zwangsläufig der Flucht- und Rettungswege, ist eine funktionierende Rauchableitung im Treppenraum unerlässlich.

Dies wird im Grundsatzpapier der Fachkommission Bauaufsicht „Rettung von Personen und wirksame Löscharbeiten – bauordnungsrechtliche Schutzziele mit Blick auf die Entrauchung“ bestätigt.

Treppenraeume Rettungswege Copyright Feuerwehr Duesseldorf

Ein besonderes Augenmerk ist auf die innenliegenden Treppenräume zu richten. Die Eckpfeiler werden in § 35 BauO NRW abgesteckt. Unabhängig von der Gebäudeklasse ist bei innenliegenden Treppenräumen zu überlegen, ob folgende zusätzliche Maßnahmen unter Umständen sinnvoller und zielgerichteter sind, z. B.:

  • eine automatische Auslösung der Rauchableitung an oberster Stelle durch einen Rauchschalter,
  • eine Vorrichtung zur Steuerung (zum gezielten Öffnen und Schließen) sowie
  • eine gesicherte Stromversorgung (i.d.R. Batteriepufferung).

Nur durch diese Anforderungen ist meist ein wirksamer und zielgerichteter Löschangriff über einen innenliegenden Treppenraum möglich. Ein positiver Nebeneffekt ist die Ableitung des Rauchs. Dies begünstigt und unterstützt eine Selbstrettung der Anwesenden. Der Treppenraum sollte einer der sichersten Bereiche eines Gebäudes sein und ist stets frei von Brandlasten zu halten. Dieser Grundsatz ist eigentlich klar, führt jedoch trotz allem immer wieder zu Diskussionen.

„Was ist eine Brandlast? Und darf dieser und jener Gegenstand nicht doch im Treppenraum abgestellt werden?“ So oder ähnlich lauten häufig entsprechende Anfragen an die Feuerwehr Düsseldorf. Dazu sollten, basierend auf den „Empfehlungen zur Risikoeinschätzung von Brandlasten in Rettungswegen“ der Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren (AGBF), örtlich verbindliche Rahmenbedingungen zur Vereinheitlichung des Verwaltungshandelns geschaffen werden. Ein Beispiel verdeutlicht, weshalb: Schwer entflammbare Möbel sind im Treppenraum nicht zulässig, wobei Bilder, Wasserspender und LED-Bildschirme durchaus geduldet werden können. Es ist Fingerspitzengefühl gefragt und eine frühzeitige Absprache mit der Brandschutzdienststelle und der Bauaufsicht sinnvoll.

Verschiedene Untersuchungen und Studien zeigen, dass sich in Not geratene Hausbewohner trotz Vorhandenseins von Rauch in erster Linie über den Treppenraum retten. Ein Grund mehr, diesen als ersten baulichen Flucht- und Rettungsweg besonders sicher zu gestalten. Wie wichtig eine ausreichend groß dimensionierte und funktionierende Rauchableitung ist, zeigt die zugehörige Abbildung.

Die Kräfte der Feuerwehr waren ca. vier Min. nach Alarmierung vor Ort und der erste Angriffstrupp meldete, dass die Wohnungstür bereits durchgebrannt war. Feuer und Rauch drangen daher unkontrolliert in den Treppenraum. Über die geöffnete Rauchableitung an oberster Stelle konnte der Rauch jedoch abziehen. Der Flucht- und Rettungsweg war nahezu rauchfrei und daher noch nutzbar. Immer mehr Planer und Sachverständige möchten auf den Treppenraum verzichten und planen mit außenliegenden Treppen. Dazu beschreibt die Bauordnung NRW in § 35, dass die Nutzung dieser Treppen ausreichend sicher sein muss und im Brandfall durch Feuer und Rauch nicht gefährdet werden darf. Die Planung und Prüfung ist mit besonderer Sorgfalt durchzuführen, wenn beide Flucht- und Rettungswege über außenliegende Treppen sichergestellt werden. Das Thema ist jedoch noch nicht abschließend betrachtet und gerade die Ausbreitung von Rauch und deren Simulation stellen die Planer und Sachverständigen vor Probleme. Dass dies möglich und umsetzbar ist, zeigen diverse Beispiele im Stadtgebiet, u.a. bei einer Unterkunft für Geflüchtete in Düsseldorf. Es handelt sich um ein Objekt der Gebäudeklasse 3. Die Rettungswege werden baulich über außenliegende Treppen sichergestellt. Entscheidend ist, dass alle Treppen über innenliegende, notwendige Flure erreicht werden können und die drei Außentreppen entgegengesetzt angebracht sind.

Quelle (58)

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