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Bauprodukt Rauchwarnmelder – welche Produktnorm gilt?

Die Anforderungen an bestimmte Bauprodukte hat die EU-Kommission im Mandat M/109 an das Europäische Komitee für Normung CEN niedergelegt. Daraus erstellt das CEN mit der Bauproduktenrichtlinie harmonisierte Europäische Normen.

Für Rauchwarnmelder gilt die harmonisierte Produktnorm EN 14604:2005, die als deutsche Fassung in der DIN EN 14604 vorliegt. Die technischen Anforderungen an ferninspizierbare Rauchwarnmelder sind mangels harmonisierter Norm in der DIN SPEC 91388 festgelegt. Die Anforderungen an Planung, Einbau, Betrieb und Instandhaltung von Rauchwarnmeldern werden in der Anwendungsnorm DIN 14676-1 beschrieben. Weil es sich um ein harmonisiertes Bauprodukt handelt, dürfen in Deutschland nur nach DIN EN 14604 zertifizierte Rauchwarnmelder auf den Markt gebracht und installiert werden. Die Norm legt im Anhang ZA acht „Wesentliche Merkmale“ für die Produkte fest:

  • Nennauslösebedingungen/-empfindlichkeit (Ansprechzeit) und Leistungsfähigkeit im Brandfall
  • Betriebszuverlässigkeit
  • Toleranz der Versorgungsspannung

Dauerhafte Betriebszuverlässigkeit der:

  • Ansprechverzögerung
  • Vibrationsfestigkeit
  • Feuchtigkeitsbeständigkeit
  • Korrosionsbeständigkeit
  • elektrischen Stabilität

Zur Überprüfung dieser „Wesentlichen Merkmale“ listet die Norm 29 Prüfverfahren auf, die von einer notifizierten Zertifizierungsstelle durchzuführen sind. Mittels Erst- und Folgeprüfungen werden auch der Fertigungsprozess und die Qualitätssicherung beim Hersteller kontrolliert. Nach positivem Prüfbericht erstellt der Hersteller je eine Konformitäts- und eine Leistungserklärung. Erstere bestätigt die Konformität mit den einschlägigen EU-Richtlinien, wie beispielsweise der BauPVO und der EMV-Richtlinie und listet die zum Nachweis der jeweiligen Konformität angewendeten Normen auf.

In der Leistungserklärung listet der Hersteller die Leistung des Rauchwarnmelders in Bezug auf die im Anhang ZA der DIN EN 14604 enthaltenen „Wesentlichen Merkmale“ auf. Da in der DIN EN 14604 keine Werte bzw. Stufen oder Klassen für Rauchwarnmelder festgelegt sind, steht dort bei Übereinstimmung mit den Anforderungen „erfüllt“ oder „bestanden“. Darüber hinaus kann und muss die CE-Kennzeichnung mit folgenden Mindestangaben am Bauprodukt angebracht werden:

  • Jahr des Inverkehrbringens
  • EN 14604:2005
  • Name/Handelszeichen und Adresse des Herstellers
  • Kennnummer des Produkttyps
  • Nummer der zum Produkt gehörenden Leistungserklärung
  • Kennnummer der notifizierten Stelle
  • Verwendungszweck: Brandschutz

Da in Deutschland keine weiteren bauaufsichtlichen Forderungen an Rauchwarnmelder gestellt werden, darf jeder Melder mit einer ordnungsgemäßen CE-Kennzeichnung auf den Markt gebracht und installiert werden.

Eine CE-Kennzeichnung reicht trotzdem nicht immer aus, die Eignung eines bestimmten Rauchwarnmelders für eine konkrete Einbausituation zu beurteilen. Der Hauptgrund dafür ist eine Besonderheit der BauPVO, die von der EU-Kommission festgelegt wurde und sinngemäß für alle Bauprodukte gilt. Danach bleibt es einem Hersteller von Rauchwarnmeldern – unabhängig von den Festlegungen in der eigentlich mit der BauPVO harmonisierten Norm DIN EN 14604 – selbst überlassen, für welche „Wesentlichen Merkmale“ eine Leistung erklärt wird. Für eine ordnungsgemäße CE-Kennzeichnung muss lediglich für mindestens ein Merkmal die Leistung geprüft und auf der Leistungserklärung vermerkt werden. Für alle anderen, nicht geprüften Merkmale ist dann „NPD“ (No Performance Determined) anzugeben. Damit bleibt trotz detaillierter Anforderungen der Norm DIN EN 14604 unklar, warum der Hersteller nicht alle „Wesentlichen Merkmale“ geprüft hat.

Grundsätzlich legt die europäische Produktnorm DIN EN 14604 lediglich die Mindestanforderungen an Rauchwarnmelder fest. Manche für einen langfristig störungsfreien und wirtschaftlichen Einsatz erforderlichen Eigenschaften werden gar nicht geprüft, wie beispielsweise der Stromverbrauch im Zusammenhang mit der Zuverlässigkeit von Langzeitbatterien.

Stellt eine bestimmte Einbausituation besondere Anforderungen, beispielsweise an Korrosionsbeständigkeit oder elektromagnetische Verträglichkeit (EMV), ist die Eignung eines Rauchwarnmelders vom Fachplaner bzw. Installateur gesondert zu prüfen. Dazu ist im Regelfall ein genaues Studium der Datenblätter bzw. die Rücksprache mit dem Hersteller erforderlich.

Als Alternative zur aufwendigen Einzelprüfung steht für die einfache Erkennung von Qualitätsrauchwarnmeldern europaweit das freiwillige Prüfsiegel „Q“ zur Verfügung. Das seit dem Jahr 2012 vergebene Qualitätskennzeichen ergänzt die bestehenden Anforderungen der DIN EN 14604 und gilt ausschließlich für Geräte mit Zehnjahresbatterie. Rauchwarnmelder mit diesem Zeichen werden im Vergleich zur DIN EN 14604 nach deutlich höheren Anforderungen geprüft und zertifiziert, u.a. in Bezug auf elektromagnetische Abschirmung (EMV), Lagerfähigkeit, Temperaturschwankungen und Korrosionsbeständigkeit. Rauchwarnmelder mit „Q“-Zeichen eignen sich deshalb besonders für den Langzeiteinsatz. Die Zertifizierung erfolgt durch ein unabhängiges Prüfinstitut.

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Quelle (38)

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