BRANDSCHUTZ – FACH­IN­FOR­MA­TIO­NEN FÜR PROFIS

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Aufbau eines Brandmelde- und Alarmierungskonzeptes

Nach DIN 14675-1 ist grundsätzlich der Auftraggeber einer Brandmeldeanlage (BMA) für die Erstellung des BMA-Konzeptes sowie für die Vollständigkeit und Genauigkeit der Dokumentation verantwortlich. Für diese Aufgaben kann er eine Fachfirma beauftragen. Die Konzeptersteller müssen „genügend theoretische und praktische Kenntnisse“ besitzen.

Die Norm legt in der Phase Brandmelde- und Alarmierungskonzept fest, dass die Schutzziele für die Brandmeldeanlagen (BMA) bzw. Sprachalarmierungsanlagen (SAA) „unter Berücksichtigung behördlicher Auflagen, dem Brandrisiko, der Brandgefährdung, der Umweltbedingungen, der baulichen und betrieblichen Gegebenheiten, der Alarmorganisation und möglicher Störgrößen aus dem Brandschutzkonzept entnommen werden.“ In Kapitel 5 der Norm sind als Mindestanforderungen Schutzziele, Schutzumfang der Überwachung, Alarmierung und Alarmorganisation aufgeführt. Folgende Schutzziele müssen mindestens erreicht werden:

  • Entdeckung von Bränden in der Entstehungsphase;
  • schnelle Information und Alarmierung der betroffenen Menschen inklusive Anforderungen an die Barrierefreiheit;
  • automatische Ansteuerung von Brandschutz- und Betriebseinrichtungen, sofern vorhanden;
  • schnelle Alarmierung der Feuerwehr und/oder anderer hilfeleistender Stellen;
  • eindeutiges Lokalisieren des Gefahrenbereiches und dessen Anzeige.

Für die BMA sind unter anderem und je nach Objekt folgende Festlegungen zu berücksichtigen:

  • Sicherungsbereiche und Überwachungsumfang
  • Alarmierungsbereiche: Art und Umfang der Alarmierung
  • Steuerungen brandschutzrelevanter Systeme und Einrichtungen sowie von Betriebseinrichtungen
  • hilfeleistende Kräfte des Betreibers, Alarmpläne
  • Alarmierung der Feuerwehr
  • Feuerwehrpläne, Anfahrtsmöglichkeit von Einsatzfahrzeugen der Feuerwehr
  • Gebäude- bzw. Raumnutzung sowie Angaben über Täuschungsgrößen
  • Feststellung gefährlicher und explosionsgefährdeter Bereiche

Die Alarmorganisation nach DIN 14675-1 muss unter anderem enthalten:

  • die Räumungsanweisungen bzw. die Art der Räumung im Brandfall
  • die Pflichten und Verantwortlichkeiten der Mitarbeiter
  • die Art und Weise, wie die Personen, die sich im Gebäude befinden, über den Brandfall informiert werden
  • die Erfordernisse und Maßnahmen zur Lokalisierung des Brandes
  • die Unterteilung des Sicherungsbereiches in Alarmierungsbereiche
  • Art der Alarmierung der Feuerwehr
  • Zugangsmöglichkeiten für die Feuerwehr
  • das Vorgehen bei Falschalarmen und Störungen
  • Änderungen der Alarmorganisation zwischen Tag und Nacht oder zwischen Arbeits- und Feiertagen

Die an BMA bzw. SAA zu stellenden Mindestanforderungen müssen durch Absprachen zwischen dem Auftraggeber bzw. seinem Beauftragten und den zuständigen Stellen eindeutig geklärt und festgelegt werden, z. B. Baubehörden, Brandschutzdienststelle und Versicherer.

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Quelle (28)

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