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Arbeitshilfen für den Umgang mit dem Coronavirus in der Baubranche

Auf der Website der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG Bau) erhalten die Unternehmen der Bauwirtschaft und baunaher Dienstleistungen wichtige Hilfen zum Umgang mit dem Thema Coronavirus im Betrieb, insbesondere verschiedenen Handlungshilfen und eigens angepasste Gefährdungsbeurteilungen z.B. für Beschäftigte, Baustellen, Handwerker etc. Das Ziel der Handlungshilfen ist es, die Risiken während der Arbeit zu verringern. Dazu können verschiedene Maßnahmen beitragen, die auch im Alltag gelten, wie unter anderen:

  • Hygieneregeln einhalten (richtiges Händewaschen, in die Armbeuge husten und niesen, Abstandhalten)
  • Beschäftigte mit Atemwegsinfektionen bleiben der Arbeit fern
  • Bei der Anfahrt zur Arbeitsstelle die Abstandsregeln einhalten
  • Kundenkontakte über Telefon oder Videokonferenzen ermöglichen
  • Abläufe so gestalten, dass der notwendige Abstand eingehalten werden kann
  • Bei der Personalplanung darauf achten, dass in kleinen Teams mit immer den gleichen Beschäftigten gearbeitet wird

Ebenso ist es angesichts der Corona-Epidemie zusätzlich wichtig, die Gefährdungsbeurteilung neu zu erstellen, da mit dem neuen Virus ist eine weitere Gefährdung hinzugekommen ist. Unternehmerinnen und Unternehmer sind nach dem Arbeitsschutzgesetz dazu verpflichtet, die Gefährdungen am Arbeitsplatz zu ermitteln, zu dokumentieren und sie zu minimieren. Dazu hat die BG Bau neue Handlungshilfen erstellt, die Unternehmen dabei unterstützten, die Maßnahmen in ihrem Betrieb umzusetzen.

Auf der Seite der BG Bau finden Sie einige Kurz-Handlungshilfen zur Gefährdungsbeurteilung als PDF-Dokumente zum Download.

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