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Erschreckende Zunahme an Klinikbränden: Was ist zu tun?

Brände in Krankenhäusern passieren in Deutschland beunruhigend häufig. Und dass gerade dort, wo Menschen am verletzlichsten sind, Feuer ausbrechen können, wirft einmal mehr ein Schlaglicht auf diese seit langem bestehende Problematik. Woran krankt der Brandschutz in Kliniken?

Am 4. Januar 2024 brannte es auf der Station für Innere Medizin, Kardiologie, Pulmologie und Angiologie des Helios Klinikums in Uelzen. Fünf Menschen starben, 21 erlitten zum Teil schwere Verletzungen. Noch ist unklar, wie es zu dem Großbrand kam. Er ist jedoch alles andere als ein Einzelfall.

Eine traurige Statistik

Der Großbrand im Uelzener Krankenhaus mag wegen seiner hohen Opferzahl in der öffentlichen Wahrnehmung besonders herausstechen – und doch reiht er sich in eine traurige statistische Regelmäßigkeit ein. Nach Angaben des Bundesverbands technischer Brandschutz (bvfa) kam es allein 2023 zu 113 Brandfällen in deutschen Krankenhäusern, also etwa zwei pro Woche. Drei Menschen verloren dabei ihr Leben, 147 wurden verletzt. Die Opfer sind zumeist Patienten. Gegenüber einem Internetportal hat sich Eugen Brysch, Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz (DSP), deshalb recht drastisch geäußert: „Sogar Möbelhäuser und Lagerhallen verfügen hierzulande über einen besseren Brandschutz-Standard als Krankenhäuser. Die Bau- und Gesundheitsminister von Bund und Ländern sind aufgefordert, jetzt endlich eine gesetzliche Regelung verbindlich vorzulegen.“ Der DSP-Vorstand wies darauf hin, dass in den vergangenen fünf Jahren Brände in Kliniken um 130 Prozent zugenommen haben und offenbar die Regelungen des vorbeugenden Brandschutzes nicht ausreichten, um Leben und Gesundheit von Patienten zu schützen.

Keine für alle verbindlichen Regelungen

Als ungeregelte Sonderbauten unterliegen die 1900 Krankenhäuser in Deutschland keinen einheitlichen Brandschutzregularien. Diese sind Ländersache und orientieren sich an der einschlägigen Musterbauordnung. Daneben gibt es eine 1976 verabschiedete Krankenhausverordnung sowie einen Brandschutzleitfaden für Krankenhäuser. Beide sind aber nicht bzw. nicht mehr verbindlich. Neben rechtlichen Abweichungen in den Ländern bestehen darüber hinaus landesspezifische Besonderheiten, etwa beim Umgang mit Gefahrenstoffen.

Wunsch nach mehr Einheitlichkeit

Experten weisen immer wieder darauf hin, dass sich Brandschutzkonzepte für Kliniken schwer pauschal planen lassen. Hinsichtlich ihrer baulichen sowie architektonischen Qualitäten, ihrer Struktur und medizinischen Nutzung ergeben sich individuelle Gebäudeprofile und daraus spezifische Risiken. Zudem sind Bauträger einem Kostendruck ausgesetzt, der sich auch auf den Brandschutz auswirken kann. Wenn Verbände wie der DSP verbindliche gesetzliche Regelungen fordern, dann spiegelt sich daran das Unbehagen an der Kakophonie der gegenwärtigen Rahmenbedingungen des Brandschutzes wider.

Sprinkleranlagen könnten mehr Sicherheit schaffen

Vonseiten der DSP kommen konkrete Lösungsvorschläge, wie sich mit dem Einsatz geeigneter Brandschutztechnik Katastrophen wie in Uelzen verhindern ließen. Die Rede ist von selbstständig aktiven Löschanlagen, die in allen Klinikräumen installiert werden sollten, in denen sich Menschen dauerhaft aufhalten. Sie könnten Brände in ihrer Frühphase sowie die Entwicklung von Rauchgas frühzeitig unterbinden. Das ist insofern wichtig, als dass diese lebensgefährlichen Gase von schlafenden oder anderweitig eingeschränkten Patienten nicht wahrgenommen werden können. Diese Menschen sind aufgrund ihres Befunds auch eher selten in der Lage, sich im Brandfall selbst zu retten. Solche per Gesetz verpflichtende Sprinkleranlagen dienten also dem Schutz derer, die am schutzbedürftigsten sind.

Tipp: Bilden Sie sich in diesem Bereich z.B. mit unserem Seminar „Brandschutz in Sonderbauten Teil 1“ weiter.

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