Werk- und Betriebsfeuerwehren: Absicherung für gefährdete Unternehmen und wertvolle Unterstützer in der Region
Der fehlgeschlagene Drohnenangriff am Flughafen Leipzig/Halle, die im Juli in Brand geratene Raffinerie von BP in Gelsenkirchen oder der Brand im BASF Werk Süd in Ludwigshafen 2024 lenkten die Aufmerksamkeit auf Einsatzkräfte, die sonst im Schatten ihrer „öffentlichen" Kollegen arbeiten: die Werkfeuerwehren. Eine gesetzliche Neuregelung aus Brandenburg hat nun ihre Bedeutung noch einmal aufgewertet.
Soforthilfe durch Spezialisten
Werkfeuerwehren schützen bestimmte Industrieunternehmen und Flughäfen. Betriebe mit erheblichem Risikopotenzial – etwa in der chemischen Industrie – können aus eigenen Gründen eine Werkfeuerwehr aufstellen, die den besonderen Anforderungen dieses Betriebes gewachsen ist. Einige der über 750 Werkfeuerwehren in Deutschland wurden aber auch aufgrund von gesetzlichen Vorgaben ins Leben gerufen. Im Katastrophenfall sind sie mit eigens geschulten Kräften und speziellem Equipment sofort vor Ort. Dieser Zeitvorteil gegenüber den anschließend eintreffenden öffentlichen Berufs- sowie Freiwilligen Feuerwehren rettet Menschenleben und sichert dem betroffenen Unternehmen unter Umständen wertvolle Produktionsanlagen. Auch im Hinblick auf die Reduzierung von Versicherungsprämien sind Werkfeuerwehren sinnvoll.
Technisch hochgerüstete Vor-Ort-Teams
Beispielsweise unterhält die Werkfeuerwehr des Flughafens Leipzig/Halle 120 hauptberufliche sowie 60 nebenberufliche Einsatzkräfte. Sie sind auf drei Feuerwachen verteilt und können im Alarmfall nach drei Minuten mit 50 Prozent und nach vier Minuten mit 100 Prozent der Löschmittelmenge an jedem möglichen Punkt des Flughafens in Aktion treten. Dabei stehen ihnen unter anderem Panther-Großflughafenlöschfahrzeuge des österreichischen Herstellers Rosenbauer zur Verfügung. Trainiert wird an einem gasbefeuerten Brandsimulator von Boeing in einem Ausbildungszentrum am Flughafen.
Werk- und Betriebsfeuerwehr sind nicht dasselbe
Im Unterschied zur Werkfeuerwehr sind Betriebsfeuerwehren nicht staatlich anerkannt. Letztere werden meist von Unternehmen oder Institutionen unterhalten, die nicht zur Aufstellung einer Werkfeuerwehr verpflichtet sind und von denen keine Gefahr für die Allgemeinheit ausgeht – etwa große Hotels, Museen oder Bootshäfen. Hier gilt es, besondere Menschengruppen (z.B. Gäste oder Patienten) oder Sachwerte (z.B. Kunstobjekte) zu schützen.
Gesetzesnovelle mit neuen Aufgaben
Wie wichtig Werk- und Betriebsfeuerwehren auch außerhalb ihres angestammten Einsatzbereichs sind, zeigt die kürzlich vom Brandenburger Regierungskabinett gebilligte Neufassung des Brand- und Katastrophenschutzgesetzes des Landes Brandenburg. Es macht den Weg für eine künftige Unterstützung der Freiwilligen Feuerwehren durch nicht öffentliche Feuerwehren frei. Betriebsfeuerwehren sollen in Zukunft über den Betrieb hinaus rechtssicher im örtlichen Brandschutz eingreifen dürfen. Die Urheber der Gesetzesnovelle versprechen sich dadurch nicht zuletzt eine Verbesserung der Tagesbereitschaft. Dieser kritische Punkt bei ehrenamtlichen und nicht im Wohnort anwesenden Feuerwehrleuten kann damit abgemildert werden. Überdies wird es ab sofort Ortswehrführungen geben. Auch soll die Bildung von gemeinsamen Werkfeuerwehren verschiedener Unternehmen ermöglicht werden, die etwa in Industrieparks Synergien nutzen können. Andere Bundesländer gehen ähnliche Wege. So sieht das Bayerische Feuerwehrgesetz eine Verpflichtung von Werkfeuerwehren bei Brandereignissen außerhalb des Betriebes vor – allerdings noch nicht auf der Ebene einer strukturellen Zusammenarbeit wie jetzt in Brandenburg.
Stichwörter zum Thema Brandschutz
- Aktuelles
- Anlagentechnik
- Batterien
- Baubranche
- Bauordnung
- Bauprodukte
- Bayern
- Brandbekämpfungsanlagen
- Brandereignis
- Brandmeldeanlagen
- Brandmeldekonzept
- Brandrisiken
- Brandschutzkonzept
- Brandverhalten
- Bundesland
- Din-Norm
- Elektroautos
- Feuer
- Feuerlöschanlagen
- Feuerschutz
- Feuerwehr
- Feuerwiderstand
- Fluchtwege
- Forschung
- Gebäude
- Holz
- Holzgebäude
- Industrieanlagen
- Landesbauordnung
- Lithium-Ionen-Batterien
- Meldungen
- Musterbauordnung (MBO)
- MVV TB
- Novelle
- Planung
- Prüfung
- Rauchwarnmelder
- Rettungswege
- Richtlinien
- Schulen
- Sicherheit
- Sonderbauten
- Sprinkler
- Statistik
- Unternehmen
- VDS
- Veranstaltungen
- Vorbeugung
- Waldbrand
- Öffentliche Einrichtungen
