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Technische Regel ASR A2.3: Neue Vorgaben zu Fluchtwegen und Sicherheitsbeleuchtung

Die aktualisierte Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A2.3 „Fluchtwege und Notausgänge“ betrifft insbesondere dynamische optische Sicherheitsleitsysteme sowie bestehende Sicherheitsbeleuchtungsanlagen, für die nun eine beschränkte Übergangsregelung gilt.

Was sind die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR)?

Die ASR sind in erster Linie eine Präzisierung der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Ihre Einhaltung dient vorgegebenen Mindeststandards, die auch Sicherheitsmaßnahmen, wie den Brandschutz an Arbeitsstätten, betreffen. Die im Herbst 2024 veröffentlichte Änderung bezieht sich auf die ASR A2.3 „Fluchtwege und Notausgänge“.

ASR A2.3: Was ist neu?

Neudefinition

Im Abschnitt 3.21 wird die Begrifflichkeit von dynamischen optischen Sicherheitsleitsystemen neu bestimmt. Demnach handelt es sich dabei um „ein elektrisch betriebenes optisches Sicherheitsleitsystem zur Unterstützung der Selbstrettung, das bei Eintritt einer vordefinierten Gefährdungssituation (z. B. Brand oder Rauch) einmalig mit Änderung der Fluchtrichtungsanzeige reagieren kann und diese Änderung bis zur Rückstellung dauerhaft anzeigt.“

Ausnahmeregelungen

Für Sicherheitsbeleuchtungen, die bei Ausfall des Stromnetzes ausschließlich mithilfe von Verbrennungsmotoren als Stromquelle betrieben werden – dies betrifft beispielsweise Krankenhäuser – gelten Ausnahmeregelungen. Weiterhin sind bereits vorhandene Sicherheitsbeleuchtungsanlagen in Gebäuden, die vor dem 30. April 2025 errichtet wurden und deren Bauantragsstellung bis zu diesem Termin erfolgte, von bestimmten Regelungen ausgenommen.

Erweiterte Normen

Den Literaturhinweisen wurden überdies zwei Normen hinzugefügt. Gegenüber der früheren Version gab es auch mehrere redaktionelle Klarstellungen bei zuvor unübersichtlichen Punkten. Zudem wurde die Gliederung der neuen ASR A2.3 im Abschnitt 9 „Sicherheitsbeleuchtung“ formell überarbeitet.

Die aktuelle Ausgabe der ASR A2.3 vom 4. November 2024 ist auf der Seite der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin online verfügbar.

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