Marode TU Berlin: Beispiellose Schließung des Hauptgebäudes wegen Brandschutzmängeln
Am 8. Mai 2026 musste die Technische Universität Berlin ihr Hauptgebäude schließen – wegen gravierender Brandschutzmängel. Der Fall zeigt exemplarisch, welche Risiken jahrelang verschleppte Instandhaltung bei öffentlichen Hochhausgebäuden mit sich bringt und was die Muster-Hochhaus-Richtlinie dazu fordert.
Verschleppte Instandhaltungsmaßnahmen
Die Berliner Wissenschaftssenatorin Ina Czyborra bezeichnete die Schließung des Hauptgebäudes mitten im laufenden Semester gegenüber den Medien als „mittlere Katastrophe" und sprach von einer vernachlässigten Instandhaltung. Die TU Berlin beziffert den Sanierungsstau auf 2,4 Milliarden Euro. Inzwischen ist die Rede von einer schwierigen Berliner Haushaltssituation, gestrichenen Instandhaltungsmaßnahmen und Geld, das offenbar nicht zweckdienlich ausgegeben, sondern, so Czyborra, „liegen geblieben" ist.
Erhebliche Brandschutzmängel aufgedeckt
Die Mängel, die zur Sperrung des Hauptgebäudes führten, wurden bei einer Begehung durch die Bauaufsicht des Bezirks Charlottenburg-Wilmersdorf und die Berliner Feuerwehr festgestellt. Sowohl die Senatorin als auch die TU-Präsidentin Fatma Deniz berichteten von einer massiven Beeinträchtigung des Brandschutzes beziehungsweise der Stromversorgung durch nasse Wände und Wasserschäden. Das Nachrichtenmagazin SPIEGEL wertete das Instagram-Video eines TU-Studenten aus, auf dem schon 2022 von der Decke eindringendes Wasser mit Eimern weggetragen werden musste.
Notstromversorgung nicht gesichert
Es geht vor allem um den Hochhausteil des Hauptgebäudes, das sogenannte „Scheibenhochhaus" aus dem Jahr 1965. Die seit 9. Mai geltende Sperrung des Gebäudes sei laut TU gegenüber dem TAGESSPIEGEL eine reine Vorsichtsmaßnahme, weil die Notstromversorgung nicht funktioniert: „Eine vorsorgliche Maßnahme des Brandschutzes, um (…) jede theoretische Gefahr auszuschließen." Im Ernstfall müssten kritische Systeme wie Brandmelder und Sicherheitsbeleuchtung auch bei Stromausfall mithilfe von Notstromaggregaten reibungslos arbeiten können. Zur Anwendung kommen hier die besonderen Normen für den baulichen und anlagentechnischen Brandschutz nach der Muster-Hochhaus-Richtlinie (MHHR), die in Deutschland für Gebäude mit über 22 Metern Höhe gelten.
Wie es weitergehen soll
Derzeit ist völlig unklar, wann der Studienbetrieb im Hauptgebäude wieder aufgenommen werden kann. Über eine Vorlage im Senat sollen demnächst als Schnellbauinitiative wohl knapp 20 Millionen Euro für Sofortmaßnahmen zur Verfügung gestellt werden. Eine Taskforce arbeitet daran, dass Ausfälle von Lehrveranstaltungen und weitere Defizite im Unialltag durch alternative Formate und die Nutzung anderer Gebäude kompensiert werden können. Wissenschaftssenatorin Czyborra hofft auf eine pragmatische Lösung. Bis dahin steht die Frage im Raum, wie es an einer der angesehensten Hochschulen des Landes so weit kommen konnte, dass Brandschutzmängel eine Schließung des Hauptgebäudes nötig machten.
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