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PFAS in Feuerlöschschäumen – kommt jetzt das Totalverbot?

Die mit dem Kürzel PFAS bezeichnete Stoffgruppe der Per- und Polyfluoralkysubstanzen hat bereits in der Vergangenheit für Diskussionen gesorgt. PFAS gelten aufgrund ihrer besonderen Stabilität als „Ewigkeitschemikalien“ und haben spezielle Eigenschaften, die sie für ein breites Einsatzspektrum attraktiv machen. Ihre Schattenseite: Die Fluortenside können umwelt- und gesundheitsschädlich sein. Ein Komplettverbot in nächster Zeit ist denkbar.

PFOA darf derzeit noch eingesetzt werden

Außer in vielen Alltagsprodukten kommen die Fluorverbindungen auch in Feuerlöschschäumen vor, da ein PFAS-Anteil Flammen besonders wirksam unterdrückt. Seit 2011 jedoch ist die Verwendung der PFAS-Derivate PFOS(Perfluoroctansulfonsäure ) im Löschschaum nicht mehr erlaubt. Für eine andere zu den PFAS zählende Substanz, die Perfluoroctansäure (PFOA), gelten seit 2020 strikte Verbote für Herstellung und Verkauf. PFOA ist keine essenzieller Bestandteil von Löschmitteln, sondern ein Nebenprodukt, genauer: eine Verunreinigung in der Befüllung von Löschanlagen und Löschmitteltanks.

Umstellung auf fluorfreie Löschmittel angestrebt

Bis Juli 2025 dürfen Löschmittel mit PFOA aber noch innerhalb bestimmter Grenzwerte zur Bekämpfung von Bränden der Klasse B eingesetzt werden. Und auch nur dann, wenn das Löschwasser anschließend wieder aufgefangen wird, sodass es nicht in die Umwelt gelangt. Feuerwehren und Betreiber von Löschanlagen überdenken derzeit diesen hohen Mehraufwand und haben sich häufig schon für eine Umstellung auf Löschmittel gänzlich ohne Fluorverbindungen entschieden.

Die geltenden EU-Verordnungen zu PFOS/PFOA

Es gibt noch weitere PFAS-Unterklassen, wie die Perfluorhexansulfonsäure (PFHxS) und die perfluorierte Carbonsäuren (C9-C14 PFCA p), die in diese Risikoproblematik fallen und Verboten bzw. starken Regulierungen unterliegen. Maßgebend sind EU-Verordnungen, die als REACH- oder CLP-Verordnung bekannt sind. Aktuell gelten:

  • Richtlinie 2006/122/EG – europaweite Regulierung von PFOS
  • Verordnung (EU) 757/2010 – Stockholmer Übereinkommen
  • Verordnung (EU) 2019/1021 – POP-Verordnung
  • Verordnung (EU) 2021/1297 – C9-C14-PFCA-Verordnung, Addendum der REACH-Verordnung

Weitere Regulierungen oder ein Totalverbot von PFAS erwartet

Für den übergreifenden Einsatz von PFAS in bestimmten Konsumgütern wie auch Löschschäumen gelten demnach eine ganze Reihe von Einschränkungen, aber keine grundsätzlichen Verbote. Unter der Federführung von Deutschland, den Niederlanden, Dänemark, Norwegen und Schweden wurde 2023 bei der European Chemicals Agency (ECHA) ein Papier eingereicht, das nun ein umfassendes Beschränkungsverfahren für jegliche PFAS fordert. Dabei soll auch dem Umstand Rechnung getragen werden, dass insbesondere auch in Löschschäumen durch Verordnungen regulierte PFAS-Verbindungen durch solche ausgetauscht wurden, die nicht reguliert, also vermeintlich weniger risikobehaftet sind. Die ECHA hat bereits 2023 dieses Dossier geprüft. Es ist durchaus möglich, dass in absehbarer Zeit der Einsatz aller PFAS-Fluortenside in der EU verboten werden könnte. Zumindest aber werden Grenzwerte noch weiter verschärft. Ob ein totales PFAS-Verbot tatsächlich kommt, ist noch ungewiss. Aktuell laufen Industrievertreter gegen die Forderung nach weiterer Regulierung Sturm und warnen vor Schäden für die Wirtschaft.

BSB können jetzt schon Vorsorge treffen

Für Brandschutzbeauftragte ist es ein Gebot der Stunde, sich mit dieser Thematik auseinanderzusetzen und einem möglichen PFAS-Verbot vorzubauen. Anbieter bringen verstärkt fluorfreie Löschmittel auf den Markt, die ganz ohne PFAS-Zusätze auskommen. Auch wenn das bereits für Ende 2024 erwartete Verbot des Inverkehrbringens von PFAS-haltigen Feuerlöschern und Ersatzlöschmitteln noch auf sich warten lassen könnte – der nächste Löschmittelaustausch kommt bestimmt und sollte dann besser PFAS-frei sein. Beobachter des Verbotsverfahrens gehen davon aus, dass spätesten fünf Jahre nach Inkrafttreten eines Verbots die Nutzung von Feuerlöschschäumen mit PFAS-Anteilen untersagt sein könnte.

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