Neue Muster-Holzbau-Richtlinie: Bauen mit Holz wird einfacher
Das Bauen mit Holz, dem ältesten Werkstoff des Menschen, gewinnt wieder zunehmend an Bedeutung. In der Muster-Holzbau-Richtlinie sind die Anforderungen an Bauteile in Holzbauweise für die Gebäudeklassen 4 und 5 geregelt – insbesondere, was deren Feuerwiderstandsfähigkeit betrifft.
Nun hat die Bauministerkonferenz im September 2024 eine Novelle, die von einer Projektgruppe erstellt wurde, nach wenigen Detailänderungen im Beschluss angenommen. Sie soll das Bauen mit Holz künftig unter Wahrung des Bandschutzes vereinfachen.
Künftig auch Wohngebäude in Holztafelbauweise
Die neue Muster-Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Bauteile und Außenwandbekleidungen in Holzbauweise (MHolzBauRL) wird den Anwendungsbereich für die Holzbauweise erweitern. So dürfen auch „Standardgebäude“ der Gebäudeklasse 5 in Zukunft aus Holztafeln errichtet werden. Dazu zählen etwa Wohngebäude unterhalb der Hochhausgrenze. Für diese war bisher die Massivholzbauweise vorgeschrieben.
Weil bei der Holztafelbauweise seriell vorgefertigt Bauteile verwendet werden, macht dies den Hausbau aus Holz kostengünstiger. Zugleich werden die Hersteller dieser Bauteile durch die gehobene Nachfrage gestärkt. Auch die Anwendungsbereiche der MHolzBauRL auf Sonderbauten sind nun weiter gesteckt. Zudem wird ein höherer Anteil von sichtbaren Holzflächen am Gebäude erlaubt.
Fachleute aus 16 Bundesländern involviert
Die neue Richtlinie wurde maßgeblich von den Bauministern aus Bayern und NRW einem einstimmigen Beschluss zugeführt. Vorangegangen war die Einsetzung einer Experten-Projektgruppe „Muster-Holzbau-Richtlinie“ im Anschluss an die 2022 erfolgte Veröffentlichung der alten MHolzBauRL. Ihre Aufgabe war es, die Richtlinie fortzuschreiben und anhand neuer Forschungsergebnisse weiterzuentwickeln. 2023 wurde ein neuer Entwurf veröffentlicht, zu dem 380 Stellungnahmen eingingen. Ein daraufhin überarbeiteter Entwurf wurde schließlich nach kleinen Änderungen auf der 145. Bauministerkonferenz am 27. September 2024 in Passau beschlossen. Derzeit liegt die neue Muster-Holzbau-Richtlinie der Europäischen Kommission zur sogenannten Notifizierung vor – ein Prozess, der bis zu sechs Monate dauern kann.
In Nordrhein-Westfalen gilt für diese Übergangszeit bis zur Einführung als technische Baubestimmung ein Erlass auf Grundlage von § 17 Absatz 4 BauO NRW 2018. Dieser sieht vor, dass für genau begrenzte Fälle im Anwendungsbereich der neuen MHolzBauRL keine Bauartgenehmigung erforderlich ist, wenn die Richtlinien der neuen Fassung beachtet werden.
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