Feuerwehraufzüge: besondere Anforderungen – besondere Prüfpflicht
Aufzüge dürfen normalerweise im Brandfall nicht benutzt werden. Aber es gibt Ausnahmen: Feuerwehraufzüge sowie Feuerwehrersatzaufzüge sind eigens dafür entwickelt, im Notfall der Beförderung von Einsatzkräften der Feuerwehr oder von Rettungsdiensten zu dienen und Menschenleben zu retten. Für sie gelten besondere Anforderungen und Prüfpflichten.
Konzipiert für die Nutzung im Brandfall
Der Einbau von Feuerwehraufzügen ist im Baurecht sowie in Sonderbauverordnungen festgelegt und betrifft Hochhäuser und sehr komplexe Gebäude. Ihre Aufgabe ist es, in diesen speziellen baulichen Situationen über mehrere Stockwerke sowohl die Brandbekämpfung als auch die Evakuierung zu unterstützen. Zu diesem Zweck sind sie besonders ausgestattet und werden auch anders gesteuert als konventionelle Aufzüge. So kann die Feuerwehr im Brandfall den ansonsten zur gewöhnlichen Personenbeförderung genutzten Aufzug mit einem sogenannten Feuerwehrschlüssel im Feuerwehrbetrieb nutzen. Aber auch in anderer Hinsicht unterscheiden sich Feuerwehraufzüge von herkömmlichen Aufzügen. Sie verfügen über einen eigenen Fahrschacht, haben Sichtfenster, eine Deckenluke und Bedienelemente für den Notbetrieb. Ihre Türen können manuell betätigt werden. Sie halten auf jeder Etage des Gebäudes und sind außerdem als Feuerwehraufzug optisch gekennzeichnet.
Elektrik, Lüftung und Brandschutztechnik sind damit auf einen spezialisierten Einsatz unter extremen Bedingungen zugeschnitten. Dennoch sind Feuerwehraufzüge Bestandteil der Haustechnik und damit alltagstauglich. Überdies sind sie im Netzwerk der brandschutztechnischen Einrichtungen des Gebäudes integriert – etwa im Zusammenschluss mit Systemen zur Rauchfreihaltung im Schacht des Feuerwehraufzugs oder bei der Versorgung mit Notstrom. Besonders wichtig: Die Vernetzung mit der Brandmeldeanlage, was für eine Stilllegung der anderen Personenaufzüge im Brandfall sorgt, sodass diese nicht zur Todesfalle werden können.
Die Hauptprüfung des Feuerwehraufzugs
Die 2003 in Kraft getretene und 2015 novellierte Betriebssicherheitsverordnung fordert die regelmäßig Überprüfung der Sicherheitssysteme am Aufzug und außerhalb des Aufzugs. Das Ausmaß und die Anforderungen der Prüfung wurden erweitert und 2022 mit den Technischen Regeln für Betriebssicherheit 1201 Teil 1 Anhang 3 (TRBS) noch einmal im Detail geschärft. Damit umfasst die Hauptprüfung eines Feuerwehraufzugs eine Funktionsprüfung und eine Überprüfung der elektrischen Sicherheit. Letztere erfüllt zugleich die Anforderungen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). Die Ausführung der innerhalb der Hauptprüfung vorgenommenen Prüfungen obliegt einer zugelassenen Überwachungsstelle (ZÜS) mit Zertifizierung – beispielsweise dem Fachpersonal vom TÜV SÜD. Dabei empfiehlt es sich, die Feuerwehr am Prüftermin hinzuzuziehen.
Was alles geprüft wird
Um zu gewährleisten, dass Feuerwehraufzüge mit ihrer externen Sicherheitstechnik im Brandfall reibungslos funktionieren, werden unter anderem folgende Bereiche einer Prüfung unterzogen:
- Korrekte Fahrkorbbewegung
- Fahrkorb-Türsteuerung
- Verriegelungsmechanismen
- Innenrufe
- Schachtbeleuchtung
- Einsatzfähigkeit der Löschwasserpumpe
- Notstromversorgung
Neben den technischen Aspekten werden außerdem die Prüfberichte der verschiedenen Brandschutzsysteme, wie etwa Brandmeldeanlagen, gesichtet. Länderspezifisch kann außerdem die Kontrolle von baurechtlichen Prüfberichten und von Dokumenten zum Löschwassermanagement durch einschlägig anerkannte Sachverständige erforderlich sein.
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