Fehlalarm an Löschanlagen: Deutsche Theater erleiden Wasserschäden in Millionenhöhe
Nicht Feuer, sondern Wasser ist heute das größte Schadensproblem in deutschen Theatern: Fehlauslösungen automatischer Sprinkleranlagen haben in den vergangenen zwei Jahrzehnten Schäden in dreistelliger Millionenhöhe verursacht. Wie es dazu kommt, warum das Problem systembedingt ist – und was sich jetzt durch eine geplante Änderung der Muster-Versammlungsstättenverordnung ändern soll.
Teure Fehlauslösungen automatischer Löschanlagen
Die Unterbühne des Gerhart-Hauptmann-Theaters in Görlitz wurde 2022 von 28.000 Litern Löschwasser geflutet, nachdem die Brandmeldeanlage fehlerhaft ausgelöst hatte. 2024 zerstörte Wasser aus der Sprinkleranlage des Berliner Ensembles den Bühnenboden. Schon zehn Jahre zuvor war das gleiche Problem am gleichen Ort aufgetreten.
Das Portal „Kulturfeder" listet ohne Anspruch auf Vollständigkeit 25 große Wasserschäden in deutschen Theatern seit 2005 auf. Darunter finden sich so illustre Namen wie die Münchner Kammerspiele oder die Oper Düsseldorf. Dort heißt es: „Fehlauslösungen automatischer Brandlöschanlagen legen Bühnen lahm, zerstören Technik, vernichten Bühnenbilder. (…) Längst geht es nicht mehr nur um Einzelfälle, sondern um ein zunehmend strukturelles Problem." Die betroffenen Theater werden nicht selten zu Sanierungsfällen, in denen der Spielbetrieb über Monate aussetzen muss.
Das Fachportal „nachtkritik" zitiert dazu Wesko Rohde, den geschäftsführenden Vorstandsvorsitzenden der Deutschen Theatertechnischen Gesellschaft (DTHG): „Automatische Löschanlagen haben bis zum heutigen Tage noch nicht einen Brand auf einer Bühne verhindert, allerdings bald Schäden im Bereich von 100 Millionen Euro angerichtet."
Horrende Wasserschäden sind systembedingt
Theater verfügen, neben dem bekannten Eisernen Vorhang zum Schutz des Zuschauerraums und weiteren baulichen Abschottungen, über Rauchabzüge und Brandmeldeanlagen (Eine Brandmeldeanlage mit automatischer Aufschaltung zur Feuerwehr nach DIN 14675 und DIN VDE 0833 ist für Versammlungsstätten mit Versammlungsräumen von insgesamt mehr als 1.000 m² Grundfläche in der Regel zwingend erforderlich). Die Muster-Versammlungsstättenverordnung (MVStättVO) schreibt diese sowie auch eine automatische Sprühwasserlöschanlage in § 28 MVStättVO für Großbühnen vor.
Das Problem: Bühnenhäuser sind mit Sprinkleranlagen ausgestattet, die zur Brandbekämpfung auf sehr großen Flächen wirken müssen. Bei einer Fehlauslösung ergeben sich daher unvermeidlich Wasserschäden in großem Ausmaß. Einmal in Gang gesetzt, ist ein Abbruch häufig nur durch ein Eingreifen der alarmierten Feuerwehr möglich. Doch dann ist der Schaden schon nicht mehr abwendbar.
Der Mensch als häufige Fehlerquelle
Wie aber lassen sich katastrophale Wasserschäden durch fehlerhaft auslösende Löschanlagen verhindern? Die DTHG geht davon aus, dass das fehlerhafte Auslösen der meisten Wasserschäden wohl nicht durch Defekte und technische Störungen verursacht wurde. Vielmehr lägen die Gründe oft in schlechter Wartung und einer falschen Bedienung der Löschanlagen – kurz: in Fehlern durch den Menschen, wie sie sich unter anderem durch Defizite in technischen Mitarbeiterschulungen ergeben können. Bei der Staatsoperette Dresden etwa löste ein missglückter Brandschutz-Test die Welle der Zerstörung aus – auch hier schon zum zweiten Mal nach 2001.
Änderung der MVStättVO soll kommen
Der DTHG-Geschäftsführer schlägt den Einsatz moderner Wassernebelsysteme vor, die wassersparend arbeiten und bei Fehlauslösung weniger massive Schäden verursachen würden. Viele deutsche Theater sind denkmalgeschützt und bringen mit ihrer alten Bausubstanz besondere brandschutztechnische Anforderungen. Der Einsatz von Sicherheitstechnik ist in diesem Zusammenhang eine Herausforderung, die auch Fehlerrisiken beinhaltet. Rohde gibt den Anstoß, zumindest bei Theaterneubauten mit geringen Brandlasten und guten Evakuierungsmöglichkeiten die Notwendigkeit von herkömmlichen Löschanlagen zu hinterfragen, weil man sich auf die vorhandenen Sicherheitsketten verlassen könne.
So schlug die DTHG gemeinsam mit dem Deutschen Bühnenverein eine Streichung der Verpflichtung zur automatisch ausgelösten Wasserlöschung in der MVStättVO vor. Mit Erfolg: Die mit dem Fall befasste Projektgruppe der Fachkommission Bauaufsicht hat inzwischen mit der Entwurfsversion einer neuen MVStättVO von 2025 eine einstimmige Empfehlung in diesem Sinne abgegeben. Damit soll Theatern in Zukunft mehr Flexibilität und Entscheidungsspielraum beim vorbeugenden Brandschutz eingeräumt werden, z.B. durch den Einsatz von selbsttätigen Wassernebellöschanlagen. Die Änderungen dieses bislang so wichtigen Punktes im Brandschutzkonzept sollen aber keineswegs zu einer Beeinträchtigung des Sicherheitsniveaus führen. Derzeit laufen Behördengespräche der Mitglieder des Bühnenvereins in den Ländern. Denn das korrigierte Regelwerk erlangt erst Wirksamkeit, wenn auch die Versammlungsstättenverordnungen der Bundesländer dahingehend angepasst werden.
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