BRANDSCHUTZ – FACH­IN­FOR­MA­TIO­NEN FÜR PROFIS

EPBD-Richtlinie: Gebäudesanierungen stellen auch den Brandschutz vor neue Aufgaben

Im Frühjahr 2024 stimmte das Europäische Parlament für die Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD). Als wichtiger Schritt zur Dekarbonisierung wird die Gebäuderichtlinie gefeiert, aber auch kritisiert. Die möglichen Verpflichtungen für umfassende Sanierungen stehen im Mittelpunkt der öffentlichen Diskussion. Doch auch die Auswirkungen der EPBD auf den Brandschutz stoßen zumindest in Fachkreisen auf ein großes Echo.

Sanierungen können zu höheren Brandrisiken führen

Rund 85 Prozent aller Gebäude in den EU-Ländern wurden vor dem Jahr 2000 errichtet. Etwa zwei Drittel von ihnen gelten als nicht genügend energieeffizient. Auf dem Weg zu einem emissions- bzw. CO2-freien Gesamtbestand bis zur Jahrhundertmitte sind diese Gebäude nach der EPBD ein energetischer Sanierungsfall, wofür entsprechende Sanierungsstrategien zum Tragen kommen sollen. Bezogen auf den Brandschutz wird nicht zuletzt der damit einhergehende Ausbau der Elektrifizierung ins Gewicht fallen. Denn der Einbau neuer Technologien zur Minderung von Emissionen könnte das Risiko von Bränden erhöhen.

Die neuen Brandschutz-Herausforderungen

Welche Maßnahmen sind es, die für erhöhte Brandrisiken sorgen? Dabei handelt es sich um ein ganzes Bündel an Eingriffen in Gebäude sowie eine technische Integration, die einzeln oder zusammen genommen ein potenzielles Sicherheitsrisiko darstellen können. So ist es nicht unproblematisch, wenn in die Jahre gekommene Gebäude mit veralteter Elektrik durch neue Systeme zusätzlich belastet und damit womöglich überlastet sein könnten. Die Einführung von Wärmepumpen oder Ladestationen für Elektromobilität tragen ebenfalls zu einer Steigerung der elektrischen Lasten von Gebäuden bei. Sind deren elektrische Anlagen nicht auf den Mehrbedarf vorbereitet, können sich daraus mögliche Brandursachen ergeben. Das betrifft auch den Einsatz von Öko-Technologie, wie Solarpaneele von Photovoltaikanlagen oder Batteriespeichersysteme. Hier stellt nicht die Überlastung eine Gefahr dar, sondern eine fehlerhafte Installation oder die Vernachlässigung der Wartung.

Elektrik, Materialien und Haustechnik

Dann wären noch die Erhöhung von Brandrisiken durch Materialien oder Haustechnik zu nennen. Wenn fortschrittliche weil ökologisch unbedenkliche Brennstoffe wie Wasserstoff am oder im Gebäude eingelagert werden, ist deren Entflammbarkeit ein weiteres nennenswertes Risiko für den Brandschutz. Immer wieder in den Medien thematisiert wurde die Risikolage durch eine neue Ausstattung von Gebäuden mit Dämmstoffen, die ebenfalls leicht entflammbar sind und im Brandfall gesundheitsschädliche Gase freisetzen. Schließlich können auch Mängel in neu installierten Belüftungsanlagen zur Gefahr werden, wenn sie im Brandfall zu einer Ausbreitung der genannten Schadstoffe im Rauch beitragen.

Brandschutz muss angepasst werden

Die Schlussfolgerung zahlreicher Brandschutzexperten im Zusammenhang mit der Umsetzung der EPBD-Richtlinie ist daher naheliegend: Eine Erhöhung der Risikoeinschätzung durch neue Gegebenheiten an sanierten Gebäuden erfordert eine dahingehende Anpassung des Brandschutzes – und damit auch Änderungen bei den Brandschutz- und Sicherheitsmaßnahmen.

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