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Brandschutz bei Veranstaltungen: Was Betreiber und Veranstalter beachten müssen

Ob vor einer Open-Air-Konzertbühne, in einer Halle oder einem Festsaal – wo viele Menschen auf Veranstaltungen zusammenkommen, gilt immer eine besondere Gefährdungslage. Das betrifft auch den Brandschutz. Was ist zu tun?

Brand unterm Riesenrad

Im August 2024 brach auf dem Highfield-Festival am Störmthaler See bei Leipzig ein Brand unter einem Riesenrad aus. Dort war auf nicht geklärte Weise Material in Brand geraten, wobei das sich ausbreitende Feuer auf eine Gondel übergriff. Der Großteil der 30.000 Besucher kam mit dem Schrecken davon. 65 Menschen wurden verletzt, 16 mussten in Krankenhäusern medizinisch versorgt werden. Die Meldung sorgte deutschlandweit für Schlagzeilen, macht sie doch deutlich, dass Brände auf Events verheerende Schäden anrichten können. Vergleichbare Brandereignisse auf Massenveranstaltungen sind hierzulande dennoch selten. Trotzdem bedarf es großer Umsicht – vor allem bei der Prävention.

Wer ist verantwortlich?

Es gibt immer wieder Missverständnisse über die Verantwortlichkeit beim Event-Brandschutz. Bei den Begriffen Betreiber, Veranstalter und Veranstaltungsleiter können im konkreten Fall Doppelfunktionen oder Überschneidungen vorkommen. Wichtig zu wissen: Der Betreiber ist gemäß § 38 der Muster-Versammlungsstättenverordnung (MVStättVO) mit allen sich daraus ergebenden Pflichten verantwortlich für die Sicherheit, soweit es die baulichen Gegebenheiten betrifft. Hinzu kommen die Veranstalterpflichten des Eventmanagers. Um Konflikte bei nicht klar abgegrenzten Verantwortungsbereiche auszuräumen, sind beide Seiten auf eine gute Zusammenarbeit angewiesen. Zudem können Betreiberpflichten an den Veranstalter übertragen werden.

Und wer ist zuständig?

Im Vorfeld von Veranstaltungen müssen Zuständigkeiten geklärt werden. Dies betrifft die Funktion des Brandschutzbeauftragten, der Brandschutzhelfer und für den Fall der Fälle bereitstehende Evakuierungshelfer. Unter bestimmten Voraussetzungen muss eine Brandsicherheitswache abgestellt werden – etwa bei Veranstaltungen mit erhöhter Brandgefahr oder bei Events auf Großbühnen.

Brandschutzordnung

Eine auf die Örtlichkeiten, die Art der Veranstaltung und die Zahl der Gäste zugeschnittene Brandschutzordnung regelt das Verhalten im Brandfall. Veranstalter können sich dazu an den Vorgaben der DIN 14096 orientieren. Hier wird festgelegt, wie man sich individuell bei einem Brand zu verhalten hat (Teil A), wie Mitarbeiter das Ausbreiten von Bränden verhindern sowie Flucht- und Rettungswege freihalten (Teil B) und wie die bereits genannten Mitarbeiter mit besonderen Brandschutzaufgaben zu agieren haben (Teil C).

Flucht- und Rettungsplan

Ein Flucht- und Rettungsplan nach ISO 23601 zeigt Besuchern den kürzesten Weg aus dem betreffenden Gebäude.

Bauliche Regelungen

In der Versammlungsstättenverordnung (VStättV(O)) und weiteren Vorschriften sind die für den Brandschutz erforderlichen baulichen Gegebenheiten vorgeschrieben. Diese erstrecken sich über die volle Bandbreite aller brandschutzrelevanten Bereiche in einem für Events genutzten Gebäude, wie Rettungswege, Feuerlösch- und Warnanlagen sowie womöglich eingesetzte Pyrotechnik. Als Versammlungsstätten sind in der VStättV(O) solche mit Versammlungsräumen, im Freien oder Sportstadien definiert. Es gibt auch Ausnahmen, wie Unterrichtsräume oder Räume für Gottesdienste.

Einsatz von Technik

Auch technisches Equipment kann und sollte zum Einsatz kommen. So gibt es beispielsweise mobile Brandmeldeanlagen, die kabellos funktionieren und im 24/7-Betrieb flächendeckend Brände erkennen können.

Professionelle Unterstützung vom TÜV SÜD

Der Brandschutz bei Events ist vielen gesetzlichen Regelungen und Vorschriften unterworfen. Es bedarf außerdem Erfahrung, um ein sicheres Event zu organisieren. Nutzen Sie deshalb die Expertise vom TÜV SÜD – mit dem Wissen, am Tag der Veranstaltung alles richtig gemacht zu haben.

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