BRANDSCHUTZ – FACH­IN­FOR­MA­TIO­NEN FÜR PROFIS

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Betriebliche Brandschutzhelfer und ihre Ausbildung

Sicherheit ist für Unternehmen nicht nur ein bedeutender Faktor zur Aufrechterhaltung ihrer existenziellen Produktions- oder Dienstleistungsprozesse – sie ist primär unverzichtbar für die Unversehrtheit von Leben und Gesundheit der Mitarbeiter.

Einen wichtigen Sicherheitsbeitrag im Fall der Fälle leisten die Brandschutzhelfer im Betrieb. Ob präventiv oder nach Ausbruch eines Feuers – ihr Einsatz kann den Unterschied machen.

Gesetzlich verpflichtend

Brandschutzhelfer sind geschulte Fachkräfte innerhalb der Firma, die Brandrisiken frühzeitig erkennen und Hilfe leisten können, noch bevor die Feuerwehr eintrifft. Was manche Unternehmer nicht wissen: Bereits ab einer Unternehmensgröße von einem Mitarbeiter sind Brandschutzhelfer in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben!

Nach § 10 Abs. 2 Arbeitsschutzgesetz (ArSchG) müssen Arbeitgeber Beschäftigte benennen, die für Erste Hilfe, Evakuierung und zur Brandbekämpfung herangezogen werden können. Die „Technischen Regeln für Arbeitsstätten“ geben dafür einen Mindestanteil von fünf Prozent der Mitarbeiter als ausreichend an, wenn lediglich eine normale Brandgefährdung vorliegt.

Schulungen durch Fachkundige

Die Schulung zum Brandschutzhelfer umfasst Theorie und Praxis. Theoretisch sind mindestens zwei Unterrichtseinheiten für unter anderem folgende Themenfelder zu absolvieren: allgemeine Brandschutzgrundlagen, der Einsatz von Feuerlöscheinrichtungen, die verschiedenen Brandgefahren und -risiken, das Einweisen der Feuerwehr sowie Verhaltensmaßnahmen im Brandfall.

Auf der praktischen Seite erlernen Brandschutzhelfer die Handhabung von den im Betrieb vorhandenen Löschgeräten bei Entstehungsbränden und wie Mitarbeiter sicher evakuiert werden können. Der Umgang mit einem Handfeuerlöscher wird beispielsweise an einem Brandsimulator geübt.

Diese Ausbildung darf nur von dafür qualifizierten Personen durchgeführt werden. Dazu zählen etwa Brandschutzbeauftragte oder Mitglieder der Feuerwehr.

Weiterführende Ausbildung

Um erworbenes Wissen zu festigen und neue Inhalte kennenzulernen, sind spezielle Schulungen vorgesehen. Diese greifen die Besonderheiten des jeweiligen Unternehmens auf und sollten alle drei bis fünf Jahre erneuert werden, um einen aktuellen Kenntnisstand zu gewährleisten.

Brandschutz- und Evakuierungshelfer

Arbeitgeber haben auch betriebliche Ersthelfer und Evakuierungshelfer zu benennen. Weil sich mit letzteren eine große Übereinstimmung zum Aufgabenbereich des Brandschutzhelfers ergibt, werden diese in den neuen Brandschutzordnungen auch als Evakuierungshelfer eingesetzt. Daraus entstand das kombinierte Aufgabenprofil Brandschutz- und Evakuierungshelfer.

Tipp: Entdecken Sie dazu unsere TÜV SÜD Schulung zum Brandschutzhelfer

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