BRANDSCHUTZ – FACH­IN­FOR­MA­TIO­NEN FÜR PROFIS

Bürokratieabbau: Bayern will Brandschutzvorschriften verschlanken

In Deutschland fehlt es an Wohnraum. Neubauprojekte leiden an einem Baustau, dessen Ursachen oft bei den Behörden liegen. Die als „Bauturbo“ bekannte Sonderregelung (§ 246e BauGB) der Bundesregierung zündet noch nicht wie gewünscht. In dieser Situation will Bayern viele Vorschriften streichen, um der Wohnungsnot zu begegnen. Diskussionsstoff liefert die Ankündigung, unter anderem auch den Brandschutz aufweichen zu wollen.

Eingriff in die Bayerische Bauordnung?

Der bayerischen Staatsregierung geht es um die Beseitigung von Hürden beim kommunalen Wohnungsbau. Markus Söder (CSU) versprach den bayerischen Kommunen „volle Freiheit“ bei ihren Förderprogrammen. Der Ministerpräsident meint damit die Streichung von Vorgaben, die Vereinfachung von Anträgen, die Senkung von Auflagen und die Reduzierung von Prüfungen.

Neben vielen anderen Punkten betrifft diese Entbürokratisierungsoffensive auch den Brandschutz. „Absenkung der Anforderungen zum technischen Brandschutz“ – so steht es im Bericht der Kabinettssitzung vom 21. Oktober 2025 als Teil eines Maßnahmenkatalogs der Arbeitsgruppe Bau.

Manche Experten sehen diesen Weg kritisch. Sie verweisen darauf, dass die Bayerische Bauordnung (BayBO) Planern ohnehin Entscheidungsspielräume gewährt. Gerade bei Bestandsbauten seien pragmatische Lösungen möglich, die dem Brandschutz genügen und Architekten dennoch ästhetische wie funktionale Abstriche ersparen.

Künftig nur noch Mindeststandards

Ministerpräsident Söder skizzierte gegenüber dem BR das Vorgehen der Staatsregierung: „Wir werden die Anforderungen beim Brandschutz so senken, dass wir auf einen Mindeststandard kommen, was feuerpolizeilich notwendig ist, aber alles, was extra und über war, wird abgebaut."

Der Sender fragte auch bei Walter Nussel nach, dem Beauftragten für Bürokratieabbau. Demnach geht es beim geplanten Bürokratieabbau um ein „gutes Mittelmaß" bei den Brandschutzregeln und die Abkehr von der Einzelfallgerechtigkeit. Beispielsweise könnten Normen bei Parkhäusern oder Büros reduziert werden, da hier das Brandrisiko laut Statistik sehr niedrig sei. Hingegen wolle man bei öffentlichen Gebäuden wie Krankenhäusern, Seniorenheimen oder Kindergärten keine Vorschriften streichen.

Alles nur eine Frage der Anwendung?

Gegner dieser geplanten Einschränkungen weisen darauf hin, dass auf der einen Seite mehr Bürokratie in der Tat selten zu mehr Sicherheit führt – andererseits aber die bestehenden Brandschutzvorschriften im Freistaat vor allem dann zum Hemmschuh werden, wenn die Anwender Informations- bzw. Kompetenzdefizite hätten. Insofern solle man am Know-how der am Prozess Beteiligten ansetzen.

Zurück